Hattingen – Zu einem Verkehrsunfall mit zwei verletzten Personen und drei beteiligten Fahrzeugen kam es am Donnerstagmorgen (22. Januar 2026) gegen 10:20 Uhr an der Kreuzung Martin-Luther-Straße / August-Bebel-Straße in Hattingen.
Nach bisherigem Erkenntnisstand war eine 69-jährige Hattingerin mit ihrem Mercedes-Benz auf der Martin-Luther-Straße in Fahrtrichtung Schulstraße unterwegs. Aufgrund einer Störung der Ampelanlage galt an der Kreuzung die Vorfahrtregelung durch die Beschilderung – die Hattingerin befand sich auf der vorfahrtsberechtigten Straße.
Zur gleichen Zeit fuhren ein 25-jähriger Bochumer und ein 44-jähriger Hattinger, jeweils mit einem Pkw der Marke Mini, auf der August-Bebel-Straße in Richtung Hattingen und missachteten offenbar die Vorfahrt der Frau. In der Folge kam es zur Kollision der drei Fahrzeuge.
Bei dem Zusammenstoß wurden die 69-Jährige und der 44-jährige Hattinger verletzt und zur weiteren Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Alle drei Fahrzeuge wurden erheblich beschädigt. Der entstandene Gesamtschaden wird auf einen mittleren fünfstelligen Betrag geschätzt.
Ampelanlage fiel wiederholt aus
Während der Unfallaufnahme konnte die Störung der Lichtzeichenanlage durch Fachkräfte behoben werden. Bereits in der Nacht zum 22. Januar 2026 war es an derselben Anlage zu einem Ausfall gekommen, der noch in der Nacht repariert wurde. Ersten technischen Erkenntnissen zufolge war ein defektes Steuergerät in einer Baugruppe ursächlich. Ob derselbe Defekt auch für den erneuten Ausfall verantwortlich ist, wird derzeit ermittelt.

Beschädigtes Baugruppenmodul in der Nacht zuvor (Foto: Meik Timo-Wolters)
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei einer Störung oder einem Ausfall von Ampelanlagen die Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen oder – sofern keine vorhanden sind – die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt.






























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