Essen/Hattingen – Vor der sechsten Großen Strafkammer des Landgerichtes in Essen endete jetzt (22. Juni 2022) nach zwei Verhandlungstagen ein erneuter Prozess gegen einen 34-Jährigen aus Hattingen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte der Revision des Hattingers Anfang Dezember 2020 stattgegeben und damit ein Strafmaß des Essener Landgerichtes von Ende April 2020, welches auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten lautete, gegen ihn aufgehoben. Eine der beiden mit dem ersten Strafmaß geahndeten Vergewaltigungen war nach Ansicht des BGH keine Vergewaltigung, sondern ein sexueller Übergriff, da die entsprechenden Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt waren. Die sechste Kammer des Landgerichtes verurteilte den Hattinger heute (22. Juni 2022) dann zu vier Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.
Der angeklagte Hattinger, bereits achtmal vorbestraft, befindet sich seit Ende Mai 2019 ununterbrochen in der JVA. Die beiden Verhandlungstage liefen im Landgericht organisatorisch nicht ganz glatt ab. Am ersten Verhandlungstag war eine geladene Schöffin nicht erschienen und direkt zu Beginn gab es eine Verzögerung von über einer Stunde, bis eine Ersatzschöffin eingetroffen war. Bei der heutigen Verhandlung (22. Juni 2022) verspätete sich staubedingt eine Schöffin und als die Verhandlung dann beginnen sollte, wurde plötzlich ein „falscher Angeklagter“ von der Justizwachtmeisterei in den Gerichtssaal gebracht.
Nachdem auch das geklärt war und der „richtige Angeklagte“ vorgeführt wurde, schilderten zwei junge Frauen, die in der Vergangenheit eine Beziehung mit dem Angeklagten hatten, als Zeuginnen ihre Erlebnisse der erlittenen Übergriffe auf sie.
Die Aussage der ersten jungen Frau über das Geschehene bewerteten die vier Richter der Strafkammer als nachhaltig glaubhaft und ordneten die Taten nach den Bewertungsvorgaben des Strafgesetzbuches dann nicht mehr wie bei einem früheren Prozess als Vergewaltigung, sondern als sexuelle Nötigung, aber mit besonderer Brutalität ein. Als Einzelstrafe wurde dafür 2 Jahre und drei Monate Gefängnis verhängt.
Die bereits vom Bundesgerichtshof festgestellte Vergewaltigung zum Nachteil einer weiteren jungen Frau wurde von den Richtern der sechsten Großen Strafkammer nach Anhörung der Geschädigten mit einer Einzel-Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gegen den Hattinger bestraft.
An dieser Stelle wird aus Anstandsgründen darauf verzichtet, Details der sexuellen Übergriffe sowie geäußerte extremste sexuelle Phantasien als Inhalte von Chatverläufen zu schildern, die an den beiden Verhandlungstagen teils stundenlang verlesen und thematisiert wurden. Die dabei geäußerte Brutalität und Grausamkeit zum Nachteil von Frauen erschütterte die Teilnehmenden im Gericht, erfüllten laut Gerichtssachverständige aber nicht die Voraussetzungen, den Angeklagten in einer Sicherungsverwahrug unterzubringen.
Aus beiden Einzelstrafen wurde dann heute (22. Juni 2022) eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gebildet und verkündet.
Dieses Strafmaß hatte auch Staatsanwältin Dohle beantragt. Rechtsanwalt Bormann als Nebenklägervertreter der vergewaltigten jungen Frau, plädierte wegen der Vergewaltigung zum Nachteil seiner Mandantin auf eine zwei Monate höhere Gesamt-Freiheitsstrafe, also auf 4 Jahre und 8 Monate.
Strafverteidiger Dr. Hanisch, der den Angeklagten vertrat, bat die vier Richter:innen der Großen Strafkammer bei der Bewertung des Strafmaßes, auch die medizinische Beurteilung der erheblich krankhaften Persönlichkeit seines Mandanten zu berücksichtigen. Bei diesem wurden bereits als Vierjährigem jahrelang von seiner älteren Schwester sexuelle Übergriffe an ihm vorgenommen, die bis zu seinem 11. Lebensjahr andauerten. Neben Kokain- und Amphetaminkonsum im weiteren Lebensverlauf des Angeklagten bewertete die Gutachterin Dr. Miller auch narzisstische Symptome bei dem Hattinger.
Von diesem war an beiden Verhandlungstagen kein Wort der Entschuldigung oder des Bedauerns gegenüber den Geschädigten, die nachhaltig und massiv unter seinen Taten zu leiden hatten und panische Angst um das Wohlergehen ihrer kleinen Kinder und ihrer Familien hatten, zu hören.
„Machen Sie endlich eine Therapie“, sagte Staatsanwältin Dohle in dem Schlusswort ihres Plädoyers zu dem Angeklagten. Auch der Vorsitzende Richter Hahnemann bewertete den Angeklagten in seiner Urteilsbegründung als „eine Gefahr für jede Beziehung“ und hielt eine Therapie für Gewalt- und Sexualstraftäter zwingend erforderlich. Der nun rechtskräftig Verurteilte will sich zeitnah in der JVA bemühen, die Zulassung zu einer entsprechenden Therapie zu erhalten.
Ja klar, mach der Therapie ist er dann geheilt und kann wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden. DAS ICH NICHT LACHE‼️‼️ Dieser Mensch wird sich nicht ändern und hatte SV oder in die geschlossene gehört und zwar so lange bis er zu alt ist um Frauen etwas anzutun.