STADION IM BAUMHOF SOLL NEUEN NAMEN ERHALTEN

Die "KLEIN-ARENA" im Baumhof soll einen neuen Namen erhalten. (Foto: Höffken)

Sprockhövel – Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit behandelt in seiner nächsten Sitzung am kommenden Montag, 23. Juni 2025, unter TOP 2 einen Antrag des Vorstandes der TSG 1881 Sprockhövel e.V..

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Die TSG beantragt, das Stadion im Baumhof 15, 45549 Sprockhövel zu Saisonbeginn in „Wattgeht -Arena“ umzubenennen.

Nachdem der derzeitige Sponsor, die Firma Klein, das Ende ihres Engagements zum 30. Juni 2025 erklärt hat, ist es laut TSG gelungen, einen neuen Sponsor und Namensgeber für das Stadion Im Baumhof zu finden.         

Mit der bekannten Firma Wattgeht GmbH, Silscheder Straße 7, 45549 Sprockhövel, hat die Fußballabteilung der TSG Sprockhövel erfreulicherweise einen Sponsor gefunden, der über einen längeren Zeitraum die Finanzierung der vielfältigen Aufgaben in der Abteilung entscheidend unterstützt.

Die erhebliche finanzielle Unterstützung leistet laut Antragstellerin einen maßgeblichen Beitrag dazu, Trainerinnen und Trainer im Trainingsbetrieb einzusetzen, die umfassend ausgebildet sind und die ihre Bereitschaft zeigen, sich ständig fortzubilden. Die gute Ausbildung der Trainerinnen und Trainer führt dazu, dass die drei älteren Jugendmannschaften in hohen Spielklassen ihren Sport ausüben und dass darüber hinaus aus der Jugend immer wieder Spieler in die Seniorenmannschaft integriert werden können. Viele Spieler wechseln zu höher klassigen Vereinen, nicht zuletzt sogar in die Bundesliga.

Der Trainingsbetrieb im älteren Jugend- und im Seniorenbereich umfasst wöchentlich 4 Trainingseinheiten, die finanziert werden müssen.

Der Verein ist deshalb für eine zuverlässige Planung auf gesicherte Einnahmen durch Sponsorengelder angewiesen.

Die TSG 1881 Sprockhövel e.V. bittet, in den entsprechenden Ausschüssen, dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (23. Juni 2025) und in dem Betriebsausschuss (07. Juli 2025) der Umbenennung des Stadions zuzustimmen, sodass der Rat der Stadt diesen Zustimmungen (am 10. Juli 2025) entsprechend folgen kann.

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