SEXUELLER MISSBRAUCH EINER SCHUTZBEFOHLENEN BESTRAFT

Amtsgericht Hattingen: Sitzordnung im großen Sitzungssaal. (Foto: Höffken)

Hattingen – Bei der heutigen öffentlichen Schöffengerichtsverhandlung im Hattinger Amtsgericht hatte sich ein 44-jähriger wegen sexuellen Handlungen an einem Kind, seiner Stieftochter, zu verantworten. Nach fast dreistündiger Verhandlung wurde er verurteilt. Die ganze traurige Geschichte dieser beiden Patchwork-Familien und ihrer Kinder zu erzählen, würde allerdings den Rahmen sprengen. Daher eine Zusammenfassung.

Es war ein spürbar unangenehmes Verfahren für die Beteiligten und bedrückend für die anwesende Öffentlichkeit. Der Vorfall, der der Anklage zugrunde lag, ereignete sich bereits Mitte Januar 2018.

Knapp drei Jahre nach dem Vorfall wurde erst Anzeige erstattet, nachdem sich die Jugendliche nach ihrem Auszug bei ihrer Mutter dann ihrem leiblichen Vater anvertraut hatte, bei dem sie wieder eingezogen war. Dann brauchte die Justiz noch einmal fast zweieinhalb Jahre, bis die Hauptverhandlung am heutigen Tage (06. Februar 2024) stattfand und mit einem rechtskräftigen Urteil endete.

Die zum Tatzeitpunkt 11-jährige Stieftochter des Angeklagten hatte wegen Bauchschmerzen abends ein Körnerkissen mit in ihr Bett bekommen und dieses in ihre Pyjamahose gesteckt. Abends schaute dann der Angeklagte noch einmal nach seiner Stieftochter, nahm ihr das Körnerkissen aus der Pyjamahose, fasste dann noch einmal in ihre Hose und berührte dabei den Schambereich der Jugendlichen.

Geständnis des Angeklagten

„Ich hatte einen Impuls, etwas zu machen was für mich nicht nachvollziehbar ist“, sagte der Angeklagte dazu mit kaum wahrnehmbarer Stimme im Gericht.

Der Angeklagte war voll geständig, schämte sich für seinen Übergriff und hatte sich unmittelbar nach der Tat bereits bei seiner Stieftochter entschuldigt und sich in entsprechende psychologische Behandlung begeben.

Er selber schilderte, bereits als Kind missbraucht worden zu sein. Seine Stieftochter, seine Frau und er selber mussten immer wieder wegen „verschiedener Erkrankungen“ stationäre oder teilstationäre Behandlungen in „Fachkliniken“ absolvieren.

Nach familiären Meinungsverschiedenheiten vertraute sich die Jugendliche dann sowohl ihrem leiblichen Vater als auch Betreuern in einem Fachkrankenhaus an und erzählte ihnen von ihren Erlebnissen des sexuellen Übergriffs.

Rechtsanwältin Ihrler, die als Nebenklagevertreterin die junge Frau vertrat, betonte, dass es ihre Mandantin erheblich belaste, dass ihre Mutter nicht zu ihr gehalten habe und immer noch glaube, der Übergriff ihres Mannes auf dessen Stieftochter wäre sicherlich nur ein Versehen gewesen.

Am Ende der Beweisaufnahme zeigte sich Staatsanwältin Dr. Zdarta in ihrem Plädoyer davon überzeugt, dass sich der Vorfall, wie angeklagt, so zugetragen hat. Sie betonte die strafbare Ausnutzung des Vertrauensverhältnisses des bisher nicht vorbestraften Angeklagten zu seiner Stieftochter und beantragte unter Aufzählung und Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Fakten gegen diesen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zu verhängen und diese zur Bewährung für eine Dauer von vier Jahren auszusetzen. Dazu solle der Angeklagte zusätzlich 50 Sozialstunden ableisten.

Rechtsanwalt Wings zeigte detailliert alle Anstrengungen seines geständigen Mandanten auf, der die Tat sehr bedauere und sich direkt nach der Tat entsprechend psychotherapeutisch behandeln ließ. Er hielt eine Gesamtstrafe von 9 Monaten für das Tatgeschehen für ausreichend.

Richterin Freistühler verlas dann nach längerer Beratung das Urteil des Schöffengerichtes und verurteilte den Angeklagten „Im Namen des Volkes“ wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexueller Misshandlung von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, die das Gericht für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Zusätzlich muss der Angeklagte 2.000 Euro in monatlichen Raten an den Kinderschutzbund in Hattingen zahlen.

Das Urteil erlangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.