Schwerbehinderung in 8.854 Fällen geprüft

Schwerbehindertenausweis (Symbolbild: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Menschen mit Behinderungen haben je nach dem Grad ihrer Beeinträchtigung Ansprüche auf Leistungen, Vergünstigungen und sonstige Hilfen. Eine wichtige Grundlage hierfür ist der Schwerbehindertenausweis. Im Ennepe-Ruhr-Kreis wird dieser von der Kreisverwaltung ausgestellt. Im Jahr 2025 haben die Beschäftigten des hierfür zuständigen Sachgebietes Hilfen für Menschen mit Behinderungen 8.854 (8.140 in 2024) Verfahren bearbeitet. Nach dem Hoch mit 12.170 Anträgen in der „Nach-Corona-Zeit“ 2023 hat sich die Zahl damit wieder normalisiert.

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„Während Corona hatten viele Menschen den Gang zum Arzt vermieden. Mit Ende der Pandemie hat sich diese Zurückhaltung gelegt, die für Anträge notwendigen stichhaltigen Befunde wurden wieder auf den Weg gebracht und unsere Zahlen waren vorübergehend deutlich angestiegen. Ein Effekt, den wir aktuell noch in den zeitlich nachgelagerten Bereichen Widerspruch und Klage merken“, erläutert Sachgebietsleiter Leon Reese die Zahlen. Ausgangspunkt für die Aktivitäten in der Nebenstelle der Kreisverwaltung im Büro- und Medizinzentrum an der Wittener Pferdebachstraße waren im letzten Jahr 4.241 Erstanträge (3.681 in 2024), 4.613 Änderungsanträge (4.459 in 2024), 1.608 Nachprüfungen von Amtswegen (1.611 in 2024), 1.918 Widersprüche (1915 in 2024) und 254 Klageverfahren (320 in 2024).

Wenn ein Antrag eingeht, werden zunächst Berichte von ärztlichen Praxen, Krankenhäusern und weiteren Stellen angefordert. Erst wenn diese vorliegen kann eine ärztliche gutachterliche Stellungnahme eingeholt und über den Antrag entschieden werden. „Für das Bearbeiten der Anträge benötigen wir gut vier Monate. Bei Nachprüfungen, die durch das Amt veranlasst werden und die Hinweise liefern sollen, ob sich festgestellte Einschränkungen durch Therapien verbessert haben, ist mit etwa elf Monaten zu rechnen“, macht Reese Angaben zur Dauer der Verfahren.

Vieles rund um den Schwerbehindertenausweis können Bürgerinnen und Bürger inzwischen digital auf den Weg bringen. „Wegen der notwendigen Entbindung von der Schweigepflicht muss der Antrag am Ende des Online-Verfahrens aber noch ausgedruckt und unterschrieben werden“, so Reese. Für 2026 kündigt er in Sachen „Antragsverfolgung“ weitere Fortschritte.

Einen Schwerbehindertenausweis erhält jeder, bei dem der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Berücksichtigt werden dabei nach bundesweit einheitlichen Kriterien die Beeinträchtigungen, die für das Lebensalter untypisch sind. Für anerkannte Schwerbehinderungen können von Betroffenen so genannte Nachteilsausgleiche geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise der besondere Kündigungsschutz, Zusatzurlaub oder Vergünstigungen bei der Besteuerung des Einkommens.

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen können zudem Merkzeichen im Ausweis eingetragen werden. Beispiele hierfür sind „G“ für eine erheblich eingeschränkte Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr und „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „BI“ für Blind und „GI“ für Gehörlos.

Bürgerinnen und Bürger, die ihren Schwerbehindertenausweis nutzen möchten, um Parkerleichterungen zu erhalten, wenden sich übrigens grundsätzlich an ihre Stadtverwaltung. Einzige Ausnahme ist Breckerfeld. Hier ist die Kreisverwaltung Ansprechpartner. 

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