RAUB AUF HATTINGER KIOSK

Das Gebäude des Amtsgerichtes Hattingen. (Foto: Höffken)

Hattingen – Nach über vierstündiger Hauptverhandlung verurteilten die drei Richter:innen des Hattinger Schöffengerichtes heute (13. Juli 2022) einen aus Syrien stammenden und in Hattingen wohnenden bereits vorbestraften 26-Jährigen wegen Raubes, vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten. Diese Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, in der sich der arbeitssuchende Verurteilte straffrei verhalten muss, ansonsten muss er in´s Gefängnis.

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Zum ersten Hauptverhandlungstermin Anfang Mai 2022 war der Angeklagte unentschuldigt nicht erschienen und „kassierte“ dafür einen Haftbefehl. Heute (13. Juli 2022) konnte mit der Hauptverhandlung begonnen werden und Angeklagter, Strafverteidiger, Dolmetscher, Staatsanwalt und die drei Richter:innen des Schöffengerichtes sowie die Protokollführerin waren anwesend.

Seit über drei Jahren kaufte der Angeklagte, der an einer chronisch neurologischen Erkrankung leidet, regelmäßig Waren in einem Kiosk auf der Heggerstraße. Man kannte sich also und auch wenn der Angeklagte einmal kein Geld hatte, konnte er dort Waren erwerben und den Betrag später bezahlen.

Ende Juli 2021 betrat dieser in alkoholisiertem Zustand gegen 20 Uhr den Kiosk und wollte drei kleine Fläschchen Wodka und eine Flache Fanta zum Gesamtpreis von 12 Euro mitnehmen, hatte aber kein Geld dabei. „Ich hatte Stress mit meiner Familie und bereits am Nachmittag dieses Tages 1 ½ Flaschen Wodka getrunken“, erklärte der Angeklagte dem Schöffengericht über seinen Dolmetscher, der aus dem Arabischen übersetzte.

Der Mitarbeiter des Kiosks gab dann dem alkoholisierten Hattinger in dessen Heimatsprache zu verstehen, dass er insgesamt noch 80 Euro Schulden hätte und somit keine weiteren Waren „auf Pump“ kaufen könne. Damit war der Angeklagte jedoch nicht einverstanden, es kam zu einer Auseinandersetzung, bei der es dem Kiosk-Mitarbeiter gelang, die Tüte mit den Waren festzuhalten. Im Ausgangsbereich des Kiosks und außen vor dem Kiosk gab es dann eine Rangelei, bei der dem Kiosk-Mitarbeiter sein T-Shirt zerrissen wurde und er leichte Verletzungen an der Hüfte, am Hals und unter den Augen davontrug. Die Polizei wurde dann hinzugerufen und ein Video der Kiosk-Überwachungsanlage den Polizeibeamten ausgehändigt.

Einige Tage später kam der Angeklagte wieder in den Kiosk und bedrohte dann einen anderen Kiosk-Mitarbeiter mit dem Tode und erklärte ihm, er sei jetzt sein Ziel und er wüsste, wo dieser wohnen würde. „Ich hatte Angst um mein Leben“, sagte der Kiosk-Mitarbeiter dazu vor Gericht aus.

Video von der Tat bei der Polizei nicht mehr auffindbar

Um die Geschehnisse im Kiosk am Tage der Tat anhand der Bilder in der Gerichtsakte zu bewerten, versammelten sich dann Staatsanwalt, Strafverteidiger und Angeklagter um den Richtertisch herum und betrachteten die ausgedruckten Bilder der Videoaufzeichnung zusammen mit den Schöffinnen. Warum es im Jahre 2022 immer noch keine digitale Darstellungsmöglichkeiten solcher Bilder im Amtsgericht gibt, bleibt rätselhaft.

Das Video vom Tatgeschehen hätte manche Widersprüche bei den Aussagen des Angeklagten und der Zeugen ausräumen und die aufgezeichnete Tat rechtlich einordnen können. Trotz längerer Unterbrechung der Hauptverhandlung konnte das angeblich von der Polizei auf ihren PC abgespeicherte Video bis zum Ende der Gerichtsverhandlung nicht mehr aufgefunden werden. Auch beim Kiosk-Mitarbeiter gab es Fehlanzeige, den Stick mit dem Video vom Tage der Tat noch zu bekommen.

Nach einer weiteren Unterbrechung und nach einem nichtöffentlichen Rechtsgespräch mit allen Gerichtsparteien führte dieses Gespräch dann zu einer Verständigung nach bisheriger Beweisaufnahme hinsichtlich Tatgeschehen und Strafmaß, welches zwischen 8 und 12 Monaten betragen würde.

Nachdem Staatsanwalt Kocherscheidt und Strafverteidiger Steffen dem Ergebnis des Rechtsgespräches zugestimmt hatten, plädierte der Staatsanwalt wegen Raubes in minderschwerem Fall, wegen Körperverletzung und wegen Bedrohung für eine Gesamtstrafe von 10 Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Dem schloss sich Rechtsanwalt Steffen für seinen Mandanten an, plädierte dabei noch an das Gericht, im unteren Bereich des Verständigungsstrafmaßes zu bleiben.

Nach weiterer Beratung verkündete dann der Vorsitzende Richter Kimmeskamp das Urteil des Hattinger Schöffengerichtes. Wegen Raubes in minderschwerem Fall, wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Bedrohung erhielt der aus Syrien stammende und in Hattingen wohnende 26-Jährige eine Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten. Diese Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss sich der Angeklagte innerhalb von vier Wochen nach Rechtskraft des Urteils bei der Caritas-Suchthilfe in Hattingen zu einem Betreuungsgespräch anmelden und dieses dem Gericht nachweisen.

„Man muss hier die Gesamtumstände bewerten und alle für und gegen den Angeklagten sprechende Fakten berücksichtigen“, sagte Richter Kimmeskamp in seiner Urteilsbegründung am Ende der über vierstündigen Hauptverhandlung. Er verdeutlichte dann noch dem Angeklagten, dass sich dieser jetzt für drei Jahre straffrei verhalten muss, sonst müsse er in´s Gefängnis.

1 Kommentar zu "RAUB AUF HATTINGER KIOSK"

  1. Schulze | 14. Juli 2022 um 3:49 |

    Das ist doch ein Witz der lacht sich jetzt noch tot

Kommentare sind deaktiviert.