Randale bei Personenkontrolle

Amtsgericht Hattingen (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen – Wäre der Angeklagte einfach bei seiner Personenkontrolle den Weisungen der Polizei gefolgt, hätte der heutige Strafprozess nicht stattgefunden. Aber es kam anders und so hatte sich ein 35-Jähriger am heutigen Montag (17. November 2025) vor dem Strafrichter zu verantworten. Seine erheblichen Widerstandshandlungen gegen Polizeikräfte waren Schwerpunkt der öffentlichen Hauptverhandlung.

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An einem frühen Sonntagmorgen Ende Oktober 2024 wurden Kräfte der Polizei kurz nach 2 Uhr zu „Unstimmigkeiten“ in die Hattinger Altstadt gerufen. Dort war es im Bereich einer Nachtgaststätte zu einer Rangelei gekommen.

Genau ließ sich dieser Vorfall nicht mehr aufklären, da drei vom Gericht geladene Zeugen, die bei der Rangelei „Blessuren“ davongetragen hatten, vor dem Strafrichter erklärten, sie seien betrunken gewesen und könnten sich an Details nicht mehr erinnern. Ein 54-jähriger bemerkte seine kleine Kopfplatzwunde erst Stunden später, als er zuhause in seinem Bett wach wurde.

Angeklagter hatte einen schlechten Tag

Als die Kräfte der Polizei den 35-jährigen alkoholisierten Angeklagten im Bereich der Großen Weilstraße gegen halb drei morgens kontrollieren wollten, eskalierte die Situation.

Es kam zu erheblichen Widerstandshandlungen, mit geballten Fäusten soll der 35-Jährige auf die Beamten losgegangen sein und versuchte später, sich aus den Griffen der Beamten zu befreien. Unterstützungskräfte wurden hinzugezogen, der Angeklagte widersetzte sich vehement allen angekündigten Maßnahmen der Polizei.

Nun war der Angeklagte der Justiz kein Unbekannter und im heutigen Prozess gut beraten, denn direkt nach Verlesung der Anklagevorwürfe durch den Staatsanwalt erklärte der Verteidiger des Angeklagten, die vorgetragen Vorwürfe würden subjektiv und objektiv zutreffen. „Mein Mandant war am Tage der Tat durch Alkohol enthemmt und hatte einen schlechten Tag“, so Rechtsanwalt Hönnscheidt. Er schilderte ergänzend, dass sein Mandant seit dem Tattag Ende Oktober 2024 einen großen Bogen um alle Gaststätten machen und keinen Alkohol mehr trinken würde, denn so könne es ja nicht weitergehen.

Weiter ging es aber am Tage der Tat mit den Widerstandshandlungen des Angeklagten gegenüber Kräften der Polizei. Da soll es versuchte Kopfstöße und Tritte in Richtung der Polizisten und auch später im Gewahrsam neben üblen Beleidigungen auch die Androhung schwerer Verletzungen gegen die Polizisten gegeben haben, falls dem Angeklagten doch gegen seinen Willen eine Blutprobe entnommen würde. Über 1,3 Promille lautete hinterher das Ergebnis der Blutalkoholprobe.

Der Staatsanwalt plädierte wegen der Erheblichkeit der Widerstandshandlungen an den Richter, gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten zu verhängen und diese für drei Jahre zur Bewährung auszusetzen.

„Es gibt Tage wie am Tattag, da bleibt man besser im Bett“, sagte der Strafverteidiger zu Beginn seines Plädoyers, betonte das Geständnis des Angeklagten und beantragte eine Bewährungsstrafe von 6 Monaten für seinen Mandanten.

Dem kam der Strafrichter nicht nach, denn er verurteilte den 35-Jährigen wegen tätlichen Angriffs auf Polizeikräfte in Tateinheit mit Widerstand, versuchter Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. In dieser Zeit muss sich der Angeklagte straffrei führen, sonst muss er ins Gefängnis.

Kein einziges Wort der Entschuldigung kam aus dem Mund des Angeklagten für seine Widerstandshandlungen und Beleidigungen zu den als Zeugen geladenen Polizeikräften.

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