Hattingen – Vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes hatte sich jetzt (23. August 2025) ein 22 -jähriger Paketbote zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn, sich Anfang Oktober 2024 unerlaubt von einer Unfallstelle Im Eickhof in Niederwenigern entfernt zu haben, nachdem er mit seinem Fahrzeug einen Balkon beschädigt hatte.
In den letzten Jahren sieht man täglich von früh morgens bis spät abends immer mehr Paketboten verschiedener Unternehmen, die Pakete ausliefern, da der Internethandel stark zugenommen hat. Es entsteht oft das Gefühl, dass manche Paketboten unter Zeitdruck stehen.
Jetzt hatte der angeklagte 22-jährige Paketbote einen Strafbefehl über 1.200 Euro erhalten, da er sich unerlaubt von einer Unfallstelle entfernt haben soll. Gegen diesen Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt.
Im Strafprozess wurde daher das Tatgeschehen noch einmal detailliert „aufgerollt“. Zu Beginn der Hauptverhandlung erklärte der Angeklagte, sich ganz und gar nicht an den Vorfall erinnern zu können. Auch nicht daran, dass er nach dem Vorfall ausgestiegen sei und sich den Schaden am Balkon angesehen habe.
Eine 72-jährige Zeugin, eine Anwohnerin in der Straße Im Eickhof in Niederwenigern, schilderte dann ausführlich, wie sie in ihrem Wohnzimmer am Fenster gesessen und plötzlich auf das Knirschgeräusch aufmerksam geworden sei, nachdem der Paketbote mit seinem hohen Auslieferungsfahrzeug „nicht so ganz“ unter den vorstehenden Balkon gepasst habe. „Der Paketbote hat dann angehalten, ist um den Wagen herumgegangen, hat sich den Schaden an der Balkonunterseite angeschaut, hat nach links und rechts geblickt und ist dann weggefahren“, so die Zeugin vor Gericht. Die Anwohnerin hatte sich sofort das Kennzeichen des Paketwagens notiert. Spuren der Beschädigung an dem Balkon wurden kurze Zeit später entdeckt, als ein Verkaufsfahrzeug die Anwohner im Eickhoff mit Lebensmitteln versorgte.
„Ich kann mich an den Tattag nicht mehr erinnern und habe es erst von meinem Arbeitgeber erfahren, als die Polizei aufgrund des Kennzeichens „vorstellig“ wurde“, erklärte der Angeklagte, der bisher zwei „Einträge“ im Fahreignungsregister (FAER) aufweist. Im FAER werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert. Unbestritten war, dass der Paketbote mit dem entsprechenden Paketauslieferungsfahrzeug am Tattag Im Eickhof in Niederwenigern unterwegs war.
Nun war der Betrag des Fremdschaden von rund 500 Euro, den die Staatsanwaltschaft der Höhe nach ihrem Strafbefehl zugrunde gelegt hatte, allerdings deutlich höher. Eine Vertreterin der Wohnungsbaugesellschaft, die den Schaden beheben ließ, bezifferte diesen auf rund 3.100 Euro. Der Schaden wurde zwischenzeitlich von der Versicherung der Paketfirma beglichen.
Einspruch wurde zurückgenommen
Die Staatsanwältin riet dem Angeklagten, doch einmal darüber nachzudenken, ob er nicht den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückziehen würde. Die Aussagen der Zeugin seien glaubhaft, der objektive Tatbestand sei gegeben und die tatsächliche Höhe des Schadens könnte ein höheres Strafmaß bedeuten. „Das ist ein Geschenk, wenn man die inzwischen feststehende Höhe des Gesamtschadens sieht“, so die Staatsanwältin.
Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt erklärte dieser dann im Namen seines Mandanten, dass er den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückziehen werde.