Ennepe-Ruhr-Kreis- Die Afrikanische Schweinepest kommt Nordrhein-Westfalen im Sommer 2024 immer näher: Aktuell gibt es Virus-Nachweise bei Wild- und Hausschweinen in Hessen sowie bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz. Um einen möglichen Ausbruch im Ennepe-Ruhr-Kreis frühzeitig erkennen und effektiv eindämmen zu können, ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Jägern, Tierhaltern, Tierärzten und Veterinäramt wichtig.
Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch: Kreis bittet Jäger und Tierhalter um Mithilfe
Jägerinnen und Jäger, die Veränderungen oder besondere Vorkommnisse bei den Wildschweinbeständen in ihrem Jagdrevier beobachten, werden dringend gebeten, sich unverzüglich an das Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises zu wenden. „Tot aufgefundene oder krank erlegte Wildschweine müssen unbedingt auf das Virus untersucht werden, um im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen einleiten zu können“, erklärt die stellvertretende Amtsveterinärin Barbara Paß. Probenmaterial stellt das Veterinäramt zur Verfügung, es kann von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr dort abgeholt werden.
Beim Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest käme es zu erheblichen Restriktionen, die die Wirtschaftlichkeit der schweinehaltenden Betriebe erheblich einschränken und ihre finanzielle Existenz bedrohen würden. „Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, Hausschweinebestände durch die Einhaltung strikter Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zu schützen“, sagt Paß. Dies gelte auch und insbesondere für Kleinsthaltungen. „Es ist streng darauf zu achten, dass die gehaltenen Schweine sowie Futter, Einstreu und sonstiges Material keinen Kontakt zu Wildschweinen haben.“
Wer Schweine besitzt, auch, wenn es sich um eine Hobby-Haltung mit einzelnen Tieren handelt, ist gesetzlich verpflichtet, die Haltung dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse anzuzeigen. Das gilt jedoch nur für diejenigen, die ihre Bestände noch nicht gemeldet haben.
Zeigen die Schweine Krankheitserscheinungen wie Verweigerung von Futter und Wasser, ständiges Liegen oder Fieber, ist ein Tierarzt zu konsultieren, der die Tiere zum Ausschluss anzeigepflichtiger Tierseuchen beprobt. Für einen Teil der Untersuchungskosten können Beilhilfen bei der Tierseuchenkasse NRW beantragt werden.