Hattingen – Vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes hatte sich jetzt ein 57-Jähriger zu verantworten. Wiederholt soll der Angeklagte städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedroht haben. Auch der mehrmalige Missbrauch von Notrufeinrichtungen ist angeklagt. Und dann ist da noch die Sache mit der angeblichen Leiche.
Pünktlich um 11:30 Uhr eröffnete Richter Kimmeskamp heute , 28. August 2024, die Hauptverhandlung. Acht geladene Zeuginnen und Zeugen traten in den Großen Sitzungssaal ein, auch der aus Dortmund stammende Verteidiger des Angeklagten war erschienen.
Angeklagter fehlte – Haftbefehl erlassen
Nach Eröffnung der Hauptverhandlung war diese schon nach wenigen Minuten zu Ende. Der Angeklagte hatte es vorgezogen, erst gar nicht beim Amtsgericht zu erscheinen.
„Mein Mandant hatte angedeutet, dass er sich gesundheitlich nicht so gut fühlt“, ergänzte der Rechtsanwalt des Angeklagten, versicherte gleichzeitig jedoch, dass sich sein Mandant nicht der Hauptverhandlung entziehen würde.
Die Ladung zur heutigen Hauptverhandlung war dem Angeklagten per Postzustellungsurkunde am 07. Juni 2024 zugestellt worden. Den verschlossenen Umschlag erhielt das Gericht jedoch am 13. Juli 2024 zurück.
Nach kurzer Erörterung und Bewertung des Verfahrens kam Richter Kimmeskamp dann dem Antrag der Vertreterin der Staatsanwaltschaft nach und erließ gegen den Angeklagten einen Haftbefehl. Sobald dieser vollstreckt ist, kommt der 57-Jährige in Untersuchungshaft und die Hauptverhandlung wird dann neu anberaumt.
Schutz der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung
Nach RuhrkanalNEWS vorliegenden Informationen soll der wohnungslose Angeklagte in der Vergangenheit mit der ihm durch die Stadt Hattingen verschafften Wohnmöglichkeit auf der Werksstraße 40 nicht einverstanden gewesen sein. Ein diesbezüglich von ihm gegen die Stadtverwaltung gerichtlich angestrengtes Verfahren beim Verwaltungsgericht Arnsberg ergab beim Ortstermin keine Beanstandung durch die extra angereiste Richterin, die die Unterbringungsmöglichkeit zwar nicht als luxuriös, aber als annehmbar bewertet haben soll.
Im letzten Jahr gab es dann immer wieder persönliche und telefonische Bedrohungen städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hierbei soll diese Person bei seinen Anrufen auch verschiedene Handynummern verwendet haben. Ob diese schweren Vorwürfe dem Angeklagten zuzuordnen sind, wird die spätere Beweisaufnahme ergeben.
Feuerwehr mehrmals böswillig alarmiert
Auch über eine böswillige Alarmierung der Feuerwehr am 18. Juli 2023, bei dem der Anrufer direkt bei der Feuer- und Rettungswache anrief und einen Brand in einem Gebäudekomplex auf der Hüttenstraße gemeldet hatte, wird zu urteilen sein. Und es geht noch weiter. Eine weitere böswillige Alarmierung der Feuerwehr am 04. August 2023 zu mitternächtlicher Zeit in einem Gebäudekomplex auf der Schulenbergstraße, in der Bürgermeister Glaser wohnt, wird auch seitens der Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last gelegt.
Die Schikanen und die falschen Alarmierungen hören nicht auf. Am 31. Juli 2024 wurden der Feuerwehr Hattingen Brandereignisse mit angeblich mehreren Verletzten auf einer Fläche an der Nierenhofer Straße gemeldet. Auch dieser Missbrauch eines Notrufes soll nach RuhrkanalNEWS vorliegenden Informationen in einer späteren Beweisaufnahme behandelt werden, ob aufgrund der festgestellten Handynummer des Anrufers der 57-Jährige damit in Verbindung stehen könnte.
Überführung einer Leiche gemeldet
Und damit nicht genug. Ein Hattinger Bestattungsunternehmen erhielt am gleichen Tag den telefonischen Anruf, eine Leiche solle aus einem öffentlichen Gebäude an der Nierenhofer Straße abgeholt und zur Gerichtsmedizin nach Dortmund gebracht werden. Auch hier wurde ein Strafantrag durch den Bestatter gestellt.
Bei einem Telefonanruf bei der Ersten Beigeordneten der Stadt Hattingen soll sich der Angeklagte unter falschem Namen als Landtagsabgeordneter ausgegeben haben. Der „Anrufer“ wollte sich auf diesem Wege einmal erkundigen, wie es derzeit bei der Stadtverwaltung mit dem Bearbeitungsstand seiner Sache aussieht. Auf diesen „Fake-Anruf“ fiel jedoch niemand rein. Anhand der Rufnummer deutete dieser Anruf erneut auf den Angeklagten hin.
RuhrkanalNEWS wird weiterhin über das Verfahren berichten.
Kommentar:
Man kann über manche Verwaltungsvorgänge und deren Bearbeitungszeiten sicherlich schon mal unterschiedlicher Meinung sein. Städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Menschen überhaupt zu bedrohen, zu beleidigen oder zu schikanieren, ist auf das Schärfste zu verurteilen und hart zu bestrafen. Das gleiche gilt für den Missbrauch von Notrufen bzw. Notrufeinrichtungen, auch hier sieht der Gesetzgeber (§ 145 STGB) u.U. Freiheitsstrafen vor.