Ennepe-Ruhr-Kreis – „Die Situation ist für die Kreise aktuell rechtlich und finanziell kaum noch handhabbar. Wir brauchen jetzt dringend Klarheit, wie wir im Bereich Rettungsdienst rechtssicher handeln sollen.“ Mit diesen Worten hat sich Landrat Jan-Christoph Schaberick in einem Schreiben erneut an ein Mitglied der NRW-Landesregierung gewandt. Dieses Mal ist der Brief an die für Kommunales zuständige Ministerin Ina Scharrenbach adressiert.
Anlass hierfür ist eine Vergleichsvereinbarung, die aktuell in den seit Monaten andauernden Verhandlungen zwischen Krankenkassen, den beiden NRW Ministerien für Gesundheit und Kommunales und den kommunalen Spitzenverbänden auf den Tisch liegt. Ein Element: Die Rettungsdienstträger sollen verbindlich auf Gebührenbescheide an Bürgerinnen und Bürger verzichten und das, obwohl die Vereinbarung nicht vorsieht, die für den Rettungsdienst anfallenden Kosten komplett zu decken.
„Hier müssen wir folglich die Frage stellen, ob wir als Kreis uns einer solchen Vereinbarung überhaupt anschließen dürfen. Ein uns vorliegendes Gutachten ist an dieser Stelle schließlich eindeutig, Lücken in der Finanzierung müssen über Gebührenbescheide ausgeglichen werden. Das Abrechnen über den Kreishaushalt und damit über die Umlage zu Lasten der Städte ist nicht zulässig“, macht Schaberick deutlich. Vor diesem Hintergrund fordert er von der Landesregierung eine rechtliche Bewertung und das Aufzeigen eines rechtssicheren Weges.
Positiv bewertet der Landrat, dass sich nun endlich auch Ministerpräsident Hendrik Wüst zu dem Thema öffentlich zu Wort gemeldet hat und das Vorgehen der Krankenkassen deutlich kritisiert. Wüst hatte dies als „inakzeptabel“ bezeichnet und von juristischen Spitzfindigkeiten gesprochen, die von der Lebensrealität abgekoppelt wären. Zudem werde er nicht zulassen, dass die Krankenkassen kommunale Entscheidungsträger unter Druck setzen.
„Das Problem ist im Kern ja tatsächlich ganz einfach – die Krankenkassen haben mit Blick auf ihre Kassenlage ein über Jahrzehnte funktionierendes System verlassen. Und das in einer Art und Weise, die viele Beteiligte sprachlos macht. Erfreulicherweise jetzt auch Hendrik Wüst“, nimmt Schaberick zur Kenntnis, dass sich der Ministerpräsident der Position der Rettungsdienstträger in Nordrhein-Westfalen angeschlossen hat und das für viele Menschen in NRW so wichtige Thema zu dem macht, was es sein muss, zur Chefsache.
Als gefährlichste Nebenwirkung der Debatte befürchtet der Landrat nach wie vor, dass Menschen im Notfall überlegen, die 112 zu wählen, weil sie Angst vor einer Rechnung haben. „Dazu darf es niemals kommen, der Rettungsdienst war, ist und muss Daseinsvorsorge bleiben.“
Schaberick fordert daher weiterhin rechtlich und haushälterisch tragbare Übergangslösungen auf Landesebene sowie das schnelle Umsetzen einer gesetzlichen Klarstellung, die auf Bundesebene nötig ist. Da die Gespräche auf Landesebene nach wie vor laufen und die Kreisverwaltung noch auf ein für sie umsetzbares Ergebnis hofft, hat die Kreisverwaltung den ursprünglich für Anfang April angekündigten Versandstart für Gebührenbescheide zunächst verschoben.
Historie
Seit Jahrzehnten hat der Ennepe-Ruhr-Kreis als Träger des Rettungsdienstes seine Leistungen auf Grundlage einer mit den Krankenkassen als Kostenträgern vereinbarten Gebührensatzung mit ihnen abgerechnet.
In mehreren Bundesländern haben die Kassen diesen Weg verlassen. Ohne ihre Kalkulationshintergründe zu erläutern, lautete ihre Botschaft auch an den Ennepe-Ruhr-Kreis: Für Einsätze des Rettungsdienstes ab September 2025 werden nur noch so genannte Festbeträge erstattet.
Zu diesem Vorgehen hatte sich Landrat Jan-Christoph Schaberick bereits unmittelbar nach Amtsantritt im November geäußert: „Den Krankenkassen steht es ja durchaus zu, Positionen zu verändern und zu versuchen, Gesetze anders zu interpretieren, sowie Dinge neu verhandeln zu wollen. Das von ihnen gewählte Vorgehen ist aber nicht nachvollziehbar. Den Patientinnen und Patienten während noch laufender Verhandlungen und Gesetzesinitiativen Gebührenbescheide und ´Eigenanteile´ in Höhe von mehreren hundert Euro ´in Aussicht zu stellen´, ist inakzeptabel.“




























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