KREIS INFORMIERT INFIZIERTE PER SMS

Diese Nachricht verschickt der Ennepe-Ruhr-Kreis (Foto: UvK/Ennepe-Ruhr-Kreis)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Um Corona Betroffene zu informieren, setzt der Ennepe-Ruhr-Kreis ab sofort auf das Versenden von SMS. Über diesen Kurznachrichtenweg erhalten jetzt die Bürgerinnen und Bürger eine entsprechende Mitteilung des Gesundheitsamtes, die positiv auf Corona getestet worden sind oder als Kontaktperson benannt wurden.

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Auf ihrem Handy können die Betroffenen Folgendes lesen. „Sie wurden positiv auf Corona getestet beziehungsweise als Kontaktperson benannt.“ Zudem liefert die SMS einen Link. Dieser führt auf eine Internetseite der Kreisverwaltung, die detailliert aufführt, was zu veranlassen und was zu berücksichtigen ist, welche Quarantäne- und Isolationsregeln für wen gelten und wie Ausnahmen definiert sind. Ebenfalls zu finden sind die wichtigsten Auszüge aus den entsprechenden Verordnungen des Landes und notwendige Formulare.

„Mit diesem mehr an Technik reagieren wir auf die nach wie vor immens steigenden Fallzahlen, die ein zeitnahes Anrufen quasi unmöglich machen. Die SMS entlastet die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und erhöht wieder die Geschwindigkeit, wenn es um die Erstinformation der Infizierten und Kontaktpersonen geht. Diese landen jetzt quasi automatisch in Hosen- und Handtaschen. Der Griff zum Telefonhörer wird auf Amts- und Bürgerseite verzichtbarer“, nennt Daniela Heiermann die Vorteile des neuen Weges. Die Mitarbeiterin aus der EDV-Abteilung der Kreisverwaltung hat die Lösung in Zusammenarbeit mit einem externen Anbieter realisiert.

Unabhängig von der SMS Lösung und dem Ziel, möglichst viele Betroffene zeitlich wieder näher zu informieren, erinnert die Kreisverwaltung die Bürgerinnen und Bürger an die Vorgaben der gültigen Landesverordnung. Sie hat die Eigenverantwortung und das eigenständige Organisieren stärker in den Mittelpunkt gerückt. So gilt beispielsweise: Auch ohne eine Anordnung und einen Anruf vom Amt führt ein positiver Schnell- oder PCR Test direkt in die häusliche Isolation. Klare rechtlich verbindliche Verhaltensrichtlinien gibt es auch für Kontaktpersonen.

„Jeder ist gefordert, die entsprechenden Informationen zu lesen und sie auch ohne unsere Beratung zu beachten“, unterstreicht Astrid Hinterthür, Fachbereichsleiterin Soziales und Gesundheit der Kreisverwaltung.

Um die Zahl schwerer Krankheitsverläufe oder vielfacher Übertragungen einzudämmen, konzentriert das Pandemieteam der Kreisverwaltung persönliche Kontaktaufnahmen bereits seit einiger Zeit auf Infektionsgeschehen in Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Schulen, Kitas und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen. Hier sind nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts besonders gefährdete Gruppen anzutreffen.

So wird informiert

Positive PCR-Befunde werden dem Gesundheitsamt automatisiert von den Laboren gemeldet. In diesen Unterlagen findet sich in den meisten Fällen auch eine Mobilfunknummer, die dann für den Versand der SMS genutzt werden kann. Auch die eingereichten Listen zu Kontaktpersonen liefern vielfach die für den neuen Weg notwendige Rufnummer.

Weil ohne Mobilfunknummer doch noch andere Wege gegangen werden müssen – Anruf auf einer Festnetznummer, Brief – lautet der Appell der Kreisverwaltung an die Bürgerinnen und Bürger: „Geben Sie beim Test eine richtige und aktuelle Handynummer an. Auch beim Hausarzt sollte diese Nummer hinterlegt sein. Damit machen Sie es uns und Ihnen deutlich leichter.“