KONZEPT FÜR ORDNUNGSPARTNERSCHAFT IN SPROCKHÖVEL BEAUFTRAGT

Gemeinsame Streifen zwischen Polizei und Ordnungsamt werden befürwortet.(Foto/Collage: Höffken)

Sprockhövel – RuhrkanalNews berichtete bereits am 17. November 2021 über den Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sprockhövel, in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, der am 25. November 2021 tagte, zur Verbesserung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Sprockhövel eine Ordnungspartnerschaft mit der Kreispolizeibehörde (KPB) einzugehen, vertraglich zu vereinbaren und entsprechende Personalkapazitäten und Gelder dafür bereit zu stellen.

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Über den ursprünglichen Antrag der CDU wurde dann in der heutigen (25. November 2021) Ausschusssitzung beraten. Nach erfolgter Diskussion im Ausschuss wurde dann eine von den Ausschussmitgliedern des Bündnis90 / Die Grünen textlich geänderte vorgeschlagene Form des ursprünglichen CDU-Antrages parteiübergreifend einstimmig beschlossen und die Verwaltung damit entsprechend beauftragt.

Nun ist Sprockhövel nachweislich kein Hot-Spot des Verbrechens. Weder ist die Drogenszene auffällig noch sind die angezeigten Straftaten nach der letzten Kriminalitätsstatistik bemerkenswert. Das gleiche gilt auch für die Verkehrsunfallstatistik. Dennoch ist unbestritten, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger oftmals eine stärker sichtbare Präsenz uniformierter Ordnungskräfte wünschen.

Bisher keine vertragliche Vereinbarung

Obwohl das Thema Ordnungspartnerschaft seit 2010 immer wieder in der Ortspolitik angesprochen wurde, besteht nach Auskunft der Kreispolizeibehörde mit der Stadt Sprockhövel derzeit keine vertraglich vereinbarte Ordnungspartnerschaft. „Dennoch sind wir gemeinsam im ständigen Erfahrungs- und Meinungsaustausch“, bestätigten RuhrkanalNEWS auf Nachfrage sowohl EPHK Markus Faßbender, Leiter der Polizeiwache in Hattingen und Angelika Densow, Leiterin des Sprockhöveler Ordnungsamtes.

„Weder 2019, 2020 noch 2021 fanden Sicherheitskonferenzen im Rahmen einer Ordnungspartnerschaft unter Beteiligung der Polizeiwache bzw. deren Leitung statt“, teilte Pressesprecherin Sonja Wever RuhrkanalNEWS auf Nachfrage mit. „Jedoch bestünden jeweils anlassbezogene gute Kontakte zwischen dem Ordnungsamt und der Polizei auf Leitungsebene. Auf dieser Ebene würden im Einzelfall Maßnahmen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffen (z. B. nach Eingang von Bürgerhinweisen), regelmäßig abgestimmt“, ergänzt die Polizei-Pressesprecherin.

Auch konkrete, regelmäßige Streifentätigkeiten zwischen dem Ordnungsamt Sprockhövel (OA) und dem Bezirksdienst der Polizei fanden bisher nicht statt, so die Polizei. Es bestünde jedoch ein sehr guter Kontakt auch auf Arbeitsebene. Anlassbezogen fänden Unterstützungsleistungen durch das OA sowie durch den Bezirksdienst der Polizei (BD) statt. „Bei Bedarf erhalten wir kurzfristig auf Anforderung die gewünschte Unterstützung durch die Polizei“, bestätigte die Leiterin des Sprockhöveler Ordnungsamtes.

Konzept beauftragt

In der heutigen Ausschusssitzung (25.11.2021) wurde dann einstimmig folgender Beschluss verabschiedet:

Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel wird beauftragt,

01. in Abstimmung mit dem Innenministerium NRW und der Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis ein bedarfsgerechtes und für Sprockhövel passgenaues Konzept für eine Ordnungspartnerschaft zu entwickeln und hierzu eine vertragliche Vereinbarung über eine koordinierte Zusammenarbeit in sämtlichen Handlungsfeldern zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Sprockhövel zu konzipieren. Hierbei sollte ein bedarfsgerechtes Maß an uniformierten Doppelstreifen des FB III.2 „Sicherheit & Ordnung“ der Stadt Sprockhövel und der Kreispolizeibehörde des EN-Kreises angestrebt werden.

02. dem Fachausschuss ist rechtzeitig ein beschlussfähiges Konzept vorzulegen, um für das Haushaltsjahr 2023 rechtzeitig Mittel anmelden und einplanen zu können. Für die deckungsgleiche Besetzung der Doppelstreifen mit Polizeikräften sind frühzeitig entlang des Konzeptes eine passgenaue Anzahl an Polizeibeamten*innen bei der Kreispolizeibehörde anzumelden.

03. zu prüfen, ob eine Förderung der Maßnahme durch Dritte möglich ist, insbesondere auch im Zusammenhang mit bereits laufenden Projekten.

RuhrkanalNews berichtet weiterhin.