KOMMUNALWAHL 2020: MASKENPFLICHT IM WAHLLOKAL

Die Hygieneregeln zur Eindämmung des Corona-Virus (Grafik: Ennepe-Ruhr-Kreis)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Auch die Kommunalwahl 2020 steht ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Die Zahlen der Neuinfektionen bewegen sich im Ennepe-Ruhr-Kreis seit Tagen auf niedigem Niveau. Es hat bereits mehrere Tage un dieser Woche ohne festgestellte Neuinfektionen gegeben. Dennoch machen die Behörden in Nordrhein-Westfalen darauf aufmerksam, dass auch in den Wahllokalen die Hygienevorschriften gelten. Unter anderem gibt es eine Maskenpflicht in den Wahllokalen und die maximale Anzahl an Menschen, die gleichzeitig ihr Wahllokale betreten dürfen, ist begrenzt. Maximal Wählergruppen aus zwei unterschiedlichen Haushalten dürfen sich gemeinsam im Raum aufhalten.

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Es gilt die Abstandsregel von anderthalb Metern zwischen den beiden Personengruppen. Eine Ausnahme gibt es nur für hilfsbedürftige Menschen, die Unterstützung bei der Ausübung ihres Wahlrechts benötigen. Außerdem gilt in den Wahllokalen die Pflicht eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Vorschriften die eigentlich dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme entsprechen und selbstverständlich sein sollten. Die kompletten Corona-Vorschriften für die Kommunalwahl 2020 gibt es natürlich auch online.