KANALABKOMMEN WURDE UNTERZEICHNET

Bürgermeister Dirk Glaser (parteilos) und Kämmerer Frank Mielke (SPD) bei der Unterzeichnung des Kanalabkommens (Foto: Stadt Hattingen)

Hattingen- Wie die Stadt Hattingen mitteilt, wurde heute der Vertrag zum Kanalgeschäft unterschrieben. Das gibt die Stadt mit folgender Pressemitteilung bekannt:

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Am Mittwoch, 8. April 2020, wurde die Dokumentation zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflichten für den Betrieb des städtischen Kanalnetzes auf den Ruhrverband unterzeichnet. Aufgrund der Coronakrise unterschrieben die Beteiligten des Ruhrverbands und der Stadt Hattingen getrennt voneinander. Prof. Dr.-Ing. Norbert Jardin, Vorstandsvorsitzender, und Dr. Antje Mohr, Finanzvorstand des Ruhrverbands, unterzeichneten die Dokumentation zur Übertragung am Vormittag in Essen. Per Bote wurden die Unterlagen im Anschluss nach Hattingen gebracht und dort von Bürgermeister Dirk Glaser und Kämmerer Frank Mielke unterzeichnet. „In Zeiten von Corona laufen die Dinge anders als gewohnt, aber ich bin froh über den finanziellen Befreiungsschlag, den diese Unterzeichnung für die Stadt Hattingen mit sich bringt“, sagt Bürgermeister Dirk Glaser. „Der Ruhrverband ist dabei ein zuverlässiger Partner, mit dem die Stadt schon seit vielen Jahrzehnten vertrauensvoll zusammenarbeitet“, betont der Bürgermeister. „Dieses Abkommen mit dem Ruhrverband bringt auf einen Schlag 110 Millionen Euro für die Schuldentilgung in die Stadtkasse“, erklärt Kämmerer Frank Mielke.

Anfang April kam die Bestätigung der Finanzbehörden, dass die Stadt Hattingen die Übertragung auf den Ruhrverband umsatzsteuerfrei verwirklichen kann. Dies war eine grundlegende Voraussetzung für die Aufgabenübertragung. Seit mehr als drei Jahren hat die Stadt Hattingen die Maßnahme vorbereitet. Mit der Unterzeichnung wird dem Ruhrverband zum 1. Juli 2020 die Pflicht zum Sammeln und Fortleiten des in der Stadt anfallenden Abwassers übertragen.

Beide Seiten profitieren von dem Übereinkommen. Die Stadt kann sich von 85 Prozent ihrer Kassenkredite entledigen und damit neue finanzielle Freiheiten für die Stadt erschließen. Einen besonderen Vorteil hat die Hattinger Finanzverwaltung zusätzlich entwickelt. Hattingen kann über die Zahlung der 110 Millionen Euro hinaus weiter profitieren und die Haushaltslage verbessern: Durch Besonderheiten der kommunalen Buchungssystematik, die erstmals in Hattingen genutzt werden, können in den nächsten 20 Jahren mehrere Millionen Euro als Haushaltsverbesserungen verbucht werden.

Auch der Ruhrverband profitiert. Er ist durch die Änderung des Landeswassergesetzes im Jahr 2016 in der Lage, sein Geschäftsfeld auszuweiten. „Durch die Übertragung der Aufgabe der Abwasserableitung von der Kommune auf den Ruhrverband können wir viele Synergien zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger heben“, betont Prof. Norbert Jardin, Vorstandsvorsitzender des Ruhrverbands. Der Ruhrverband ergänzt damit seine gesetzliche Zuständigkeit für die Abwasser- und Niederschlagswasserbehandlung um die Ableitung und kann damit das gesamte Abwassermanagement optimal organisieren. Ein solch integraler Ansatz dient dem Gewässerschutz und ermöglicht eine wirtschaftliche Aufgabenerledigung. Finanzielle Vorteile hat der Ruhrverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts und somit als „Non-Profit“-Unternehmen durch die Kanalnetzübertragung nicht. „Gebührenerhöhungen, die über das hinausgehen würden, was die Stadt ohnehin berechnen müsste, sind ausgeschlossen,“ erklärt Dr. Antje Mohr, Finanzchefin des Ruhrverbands. Die Zuständigkeiten der Stadt für die Gebühren- und Satzungshoheit sowie Konzeption und Planung der Abwasserableitung verbleiben bei der Stadt Hattingen.