Führerscheinstelle bearbeitete 23.500 Anträge

Das Kreishaus in Schwelm (Archivfoto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Fahrerlaubnisse, Umtausche älterer Führerscheinmodelle in den EU-Kartenführerschein, internationale Führerscheine und Verlängerungen für die Berechtigung, Lastkraftwagen lenken zu dürfen- insgesamt haben die Beschäftigten der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises im letzten Jahr 23.500 Anträge bearbeitet. Im Vergleich zu 2024 ein konstantes Aufkommen.

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„Wenig konstant war allerdings erneut die Verteilung der Anträge über das Jahr. Grund: Nach wie vor müssen bestimmte Jahrgänge ihren Papierführerschein in einen EU-Kartenführerscheine umtauschen und alle Jahre wieder machen viele dies erst kurz vor Ablauf der Frist im Januar des Folgejahres. Folglich haben wir ab Oktober eine Vervierfachung zu verzeichnet“, macht Christian Götte, Leiter der Führerscheinstelle, deutlich. Mit der Lizenz zum Fahren in der Tasche gingen in den vergangenen zwölf Monaten 674 (Vorjahr 617) Bürger nicht ausreichend verantwortungsbewusst um. Sie mussten nach Verstößen den Verlust der Fahrerlaubnis verkraften und wurden durch Gerichte oder die Führerscheinstelle zum Laufen „verurteilt“.

„Das Plus sieht dramatisch aus, ist es aber nicht. Hintergrund ist die neue gesetzliche Regelung für Fahrten unter Cannabiseinfluss. Sie war im April 2024 in Kraft getreten und machte in vielen Fällen zunächst eine zeitintensive Einzelfallprüfung erforderlich. Damit verbunden war ein Verschieben der Fallzahlen von 2024 nach 2025“, erläutert Götte.

Klarer Spitzenreiter bei den Gründen für den Verlust des Führerscheins war Alkohol am Steuer. In 5 von 10 Fällen hatten die Fahrer zu tief ins Glas geschaut. Auf den Plätzen dahinter folgen Drogen (35 Prozent) sowie Unfallflucht oder Nötigung und andere Gründe (15 Prozent). „Allerdings“, weist Götte auf einen altersspezifischen Unterschied hin, „bei Fahrern bis 25 Jahren ist das Verhältnis von Drogen und Alkohol nahezu umgekehrt.“

Fahrerlaubnis erteilen und entziehen sind Kernaufgaben

Gedanken über ihre Fahrerlaubnis mussten und müssen sich auch hartnäckige Verkehrssünder machen. Rund 2.000 Personen erhielten 2025 von der Führerscheinstelle den wenig erfreulichen Hinweis: „Vorsicht mit den Punkten in Flensburg.“ Noch unerfreulicher waren die Nachrichten für 112 Kreisbürger, sie überzogen ihr Konto beim Kraftfahrtbundesamt und mussten ihre Fahrerlaubnis abgeben. In der Spalte „Fahranfänger“ weist die Statistik 558 Neulinge aus, die innerhalb der Probezeit einmal oder sogar mehrfach auffielen. 29 überstanden ihre Probezeit nicht. Völlig unauffällig bewegten sich hingegen die rund 900 Jugendlichen, die sich für das begleitete Fahren ab 17 Jahren entschieden hatten. In keinem Fall musste die Fahrerlaubnis widerrufen werden, weil der Jugendliche ohne Begleiter fuhr.

Klage gegen Entscheidung selten erfolgreich

Immer wieder erhält die Führerscheinstelle auch Hinweise auf Senioren, bei denen Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen. „Rund 240 Meldungen bedeuten in diesem Bereich im Vergleich zu den Vorjahren Konstanz“, zieht Götte auch hier eine Jahresbilanz. In rund 30 Fällen waren Betroffene mit einer Entscheidung der Führerscheinstelle 2025 nicht einverstanden und ließen diese durch das Verwaltungsgericht überprüfen. Insgesamt 21 solcher Verfahren endeten im letzten Jahr vor dem Verwaltungsgericht oder dem Oberverwaltungsgericht. „In allen Fällen wurde die Entscheidung der Führerscheinstelle bestätigt.“, weißt Götte auf die Qualität der Arbeit der Mitarbeiter der Führerscheinstelle hin.

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