FRAUENRECHTE SIND NICHT VERHANDELBAR

Kreishaus in Schwelm (Foto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis- Seit Jahrzehnten setzen sich internationale Frauenverbände für einen besseren Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ein. In Istanbul wurde dazu 2011 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, gezeichnet und von der Türkei als erstem Beitrittsstaat ratifiziert. Weitere 45 Staaten folgten.

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Jetzt hat der türkische Präsident Erdoğan per Dekret verfügt, dass die Türkei aus der Konvention austritt. Laut Erdoğan schränke die Konvention den „Aufbau der Familien“ in der Türkei massiv ein.

Die Gleichstellungsbeauftragten im Ennepe-Ruhr-Kreis halten diese Entscheidung für fatal. Stellvertretend für sie sowie als derzeitige Geschäftsführerin des Runden Tisches EN gegen Häusliche Gewalt erklärt Christel Hofschröer, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Gevelsberg: „Die Istanbul-Konvention“ ist ein Übereinkommen auf höchster Ebene, die den Schutz und die Rechte von Mädchen und Frauen europaweit zu Staatszielen erklärt und zur Gleichstellung der Geschlechter verpflichtet. Die Aufkündigung des Vertrages ist ein Rückschlag für die Rechte der Frauen in der Türkei und für die internationale Gemeinschaft im Kampf für ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben von Mädchen und Frauen.“

Weltweit ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. Auch in Deutschland ist die Istanbul-Konvention noch nicht in Gänze umgesetzt. Es gibt unvermindert hohe Zahlen an Partnerschaftsgewalt. Jeden 3. Tag wird eine Frau vom Partner oder Ex-Partner getötet. Es ist davon auszugehen, dass die Corona-Pandemie die häusliche Gewalt verschärft hat.

Wie die Istanbul-Konvention im Ennepe-Ruhr-Kreis und den dazugehörigen Städten strategisch umgesetzt werden kann, erarbeiten aktuell die Mitwirkenden des Runden Tisches EN gegen häusliche Gewalt.

„In der Türkei wurden 2020 über 300 Femizide gezählt. Die Aufkündigung der Istanbul-Konvention in dieser Situation ist an Zynismus kaum zu übertreffen. Deutschland und die EU müssen sich dem entschlossen entgegenstellen. Antifeministischen Strömungen muss mit aller Kraft entgegengetreten werden. Frauenrechte sind Menschenrechte und dürfen nicht zurückgenommen werden“, so Katrin Brüninghold, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hattingen. Geschlechtergerechtigkeit und Gewaltschutz seien keine Verhandlungssache.

Die Gleichstellungsbeauftragten und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten zeigen sich solidarisch mit den Frauen in der Türkei und der türkischen Frauenbewegung und appellieren an die Bundesregierung, dem Austritt der Türkei Konsequenzen folgen zu lassen.

Gleichstellungsbeauftragte im Ennepe-Ruhr-Kreis

Christel Hofschröer (Stadt Gevelsberg), Cornelia Prill (Stadt Witten), Evelyn Koch (Stadt Herdecke), Katrin Brüninghold (Stadt Hattingen), Maren van Norden (Stadt Sprockhövel), Nina Däumig (Stadt Ennepetal), Sabine Kerkenberg (Ennepe-Ruhr-Kreis), Dr. Sandra Michaelis (Stadt Schwelm), Ulla Noll (Stadt Wetter)

Die Istanbul-Konvention

Mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention (IK), liegt erstmals für den europäischen Raum ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt an Frauen und Mädchen vor.

Die Istanbul-Konvention gilt als wegweisendes Vertragswerk, um die Gleichstellung der Geschlechter voranzutreiben. Sie verpflichtet alle Vertragsstaaten zu umfangreichen Maßnahmen, um Frauenrechte gesetzlich zu schützen und geschlechtsspezifische Gewalt nachhaltig zu bekämpfen. Hierzu gehört die Strafverfolgung bei Gewalt gegen Frauen ebenso wie breite Unterstützungsangebote für Betroffene und frühzeitige Aufklärungsarbeit zu den Ursachen von geschlechtsspezifischer Gewalt und umfangreiche Präventionsangebote.

In Deutschland ist das Abkommen seit Februar 2018 geltendes Recht. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zu umfangreichen und miteinander verzahnten Maßnahmen zum Schutz von Mädchen und Frauen, zur Prävention und konsequenten Strafverfolgung.

Runder Tisch Ennepe-Ruhr-Kreis gegen Häusliche Gewalt

Innerhalb dieses Netzwerkes engagieren sich Fachkräfte u.a. aus Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen, Jugendämtern, der (Staats-)Anwaltschaft, der Polizei, dem Opferschutz und die Gleichstellungsbeauftragten seit über 20 Jahren, um Frauen und Kindern ein sicheres und selbstbestimmtes Leben im Ennepe-Ruhr-Kreis zu ermöglichen.

Seit einiger Zeit finden hier auch Männer als Opfer oder Täter ein Beratungsangebot. Von einem kreisweit abgestimmten Gesamtkonzept im Sinne der Istanbul-Konvention erwarten die Mitwirkenden eine neue Qualität in der Arbeit für einen frühzeitigen und nachhaltig wirksamen Schutz insbesondere für Frauen und Kinder.