FRAU SEXUELL BELÄSTIGT – GELDSTRAFE KASSIERT

Amtsgericht Hattingen (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen – Ein 58-jähriger aus Bochum hatte sich jetzt vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes zu verantworten. Sexuelle Belästigung einer Frau in einem Geschäft in Hattingen warf ihm der Vertreter der Staatsanwaltschaft vor.

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Nach Verlesung der Anklagevorwürfe ergriff die Verteidigerin des Angeklagten direkt das Wort. „Mein Mandant räumt den Vorwurf ein und möchte sich entschuldigen“, erklärte Rechtsanwältin Kalka im Namen ihres Mandanten.

Durch das vollumfängliche Geständnis brauchten dann die vom Gericht geladenen Zeuginnen nicht mehr aussagen, auch der geschädigten Frau blieb die Aussage erspart. Die Entschuldigung des Angeklagten nahm die Mitarbeiterin des Hattinger Geschäftes im Gerichtssaal an.

Ende November 2023 hatte der Angeklagte, nachdem ihn eine Verkäuferin in einem Geschäft in Hattingen wunschgemäß beraten hatte, diese unvermittelt im Brustbereich angefaßt bzw. „berührt“. Die Frau hatte den Bochumer daraufhin angezeigt.

Der Angeklagte begann zu Beginn der Hauptverhandlung zu scherzen und erkannte im Gerichtssaal anscheinend nicht die Ernsthaftigkeit seines Aufenthaltes auf dem Platz der „Anklagebank“. Er wurde vom Vorsitzender Richter diesbezüglich ermahnt.

Auch das sogenannte „Nachtatverhalten“ des Angeklagten wurde vom Vorsitzenden Richter erwähnt. Während der polizeilichen Ermittlungen soll der Angeklagte behauptet haben, die Zeuginnen seines Handelns hätten gelogen und der Vorwurf gegen ihn würde nicht stimmen.

Und dann erwähnte der Angeklagte noch seine derzeit nicht rosigen finanziellen und gesundheitlichen Verhältnisse, als der Richter ihn nach seinem Einkommen fragte.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah in seinem Plädoyer die Anklagevorwürfe bestätigt und plädierte an den Richter, gegen den Angeklagten wegen sexueller Belästigung eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen einkommensabhängig zu je 20 Euro, also 1.400 Euro zu verhängen. Die Rechtsanwältin des Angeklagten bat das vollumfängliche Geständnis ihres Mandanten zur berücksichtigen und stellte in ihrem Plädoyer die Höhe der Tagessätze in das Ermessen des Gerichtes.

Das tat der Richter dann auch und verurteilte den Bochumer wegen sexueller Belästigung zum Nachteil der Mitarbeiterin des Hattinger Geschäftes zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 25 Euro, also zu 1.750 Euro Geldstrafe. Damit ging der Richter noch über das Strafmaß des Vertreters des Staatsanwaltes hinaus. Nach 20 Minuten endete dann diese kurze Hauptverhandlung im großen Sitzungssaal des Hattinger Amtsgerichtes. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich.

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