Entwurf Flächennutzungsplan wird gebilligt

Hattingen von oben (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen – Die Stadt Hattingen hat einen Entwurf für einen neuen Flächennutzungsplan (FNP) erarbeitet, der in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 9. Oktober 2025 einstimmig gebilligt wurde. Mit dem FNP wird für die nächsten 10 bis 15 Jahre festgelegt, wo Wohngebiete, Gewerbeflächen und andere Flächennutzungen entwickelt werden sollen. Grundlage dazu sind umfangreiche Prognosen und die Vorgaben des neuen Regionalplans des RVR.

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Bereits 2018 wurde die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Viele Abstimmungen sind bis heute durchgeführt worden, wie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Die Hinweise des Regionalverbands Ruhr als zuständige Genehmigungsbehörde sind ebenfalls eingearbeitet worden.

Weichen für Stadtentwicklung gestellt

Der gültige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1976 und wurde seitdem über vierzig Mal geändert. Angesichts veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, neuer Aufgaben und neuen planerischen Zielen der Stadt Hattingen war eine Neuauflage überfällig. Im Zuge der Neuaufstellung des FNP wurde der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Hattingen komplett überarbeitet und an die veränderten demographischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Rahmenbedingungen angepasst.

Dabei wurden Flächen zum einen an die vorhandene Realnutzung angepasst, zum anderen wurden unterschiedliche Reserveflächen für zukünftige Entwicklungen dargestellt. Die Potenzial- und Reserveflächen betreffen die Darstellungen Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, gewerbliche Baufläche und Fläche für den Gemeinbedarf. Die Reserveflächen wurden im Zuge des Beteiligungskonzeptes mit dem politischen Beirat abgestimmt.

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nur in Grundzügen und nicht parzellenscharf dargestellt. Eine Detaillierung erfolgt später in Bebauungsplänen. Ohne eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan gibt es keinen Bebauungsplan, daher ist der Flächennutzungsplan ein gewichtiges Planwerk.

Im Rahmen des Planungsprozesses wurden zahlreiche bestehende und mögliche Reserveflächen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und Eignung überprüft. Die Vorgaben und Zielvorstellungen des Baugesetzbuches, des Raumordnungsgesetzes, der Landes- und Regionalplanung sowie lokale Gegebenheiten und politische Zielvorstellungen wurden dabei berücksichtigt. Insbesondere wurden die Möglichkeiten durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung geprüft. Im Rahmen des Planungsprozesses wurden im Vergleich zum aktuell wirksamen FNP zahlreiche Bauflächen zurückgenommen. Die Bauflächendarstellungen des vorliegenden FNP-Entwurfs orientieren sich weitestgehend an den Möglichkeiten der Festlegungen des Regionalplans Ruhr und entsprechen den prognostizierten Bedarfswerten. Die Belange der Landes- und Regionalplanung wurden somit ebenfalls berücksichtigt. Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen wurde auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt.

Der FNP-Entwurf stellt insgesamt 13 wohnbauliche Reserveflächen dar, davon werden 14,75 ha Wohnbauflächenressourcen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan übernommen und 5,51 ha neu dargestellt. Elf Flächen mit einer Größe von 22,14 ha werden zukünftig nicht mehr als Wohnbaufläche dargestellt. Bei den gewerblichen Bauflächen werden im FNP-Entwurf drei größere Reserveflächen mit einer Gesamtgröße von 9,49 ha dargestellt. Vier gewerbliche Reserveflächen aus dem derzeit wirksamen FNP mit einer Gesamtgröße von 21,46 ha werden nicht weiter verfolgt. Darunter auch die ehemalige O&K-Fläche mit einer Größe von rund 10 ha, welche nun als gemischte Baufläche dargestellt wird. Zwei gemischte Bauflächen mit einer Gesamtgröße von 5,58 ha werden in Bredenscheid zurückgenommen Im Ergebnis stellt der FNP-Entwurf 12,4 ha weniger Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen dar als der derzeit wirksame FNP.

Der FNP wird nun öffentlich ausgelegt und nach Auswertung der Stellungnahmen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

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