DREI TANKSTELLEN-RÄUBER VERURTEILT

Tankstellen-Überfälle: Drei junge Männer (gepixelt) hier mit ihren Strafverteidigern, sind angeklagt, Raubüberfälle begangen zu haben oder daran beteiligt gewesen zu sein. (Foto: Höffken)

Essen/Sprockhövel – Am heutigen Montagmittag, 27. Mai 2024, verkündete Richter Volker Uhlenbrock, Vorsitzender Richter der V. Großen Strafkammer, „im Namen des Volkes“ das Urteil im Tankstellen-Räuber-Prozess. Zwei Angeklagte erhielten Gefängnisstrafen ohne Bewährung, ein Angeklagter erhielt eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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Damit wurde strafgerichtlich das Kapitel des Überfalles auf eine Tankstelle in Ennepetal und auf zwei Tankstellen in Sprockhövel im November 2023 vorerst beendet. Die Große Strafkammer beim Essener Landgericht benötigte bis zur Urteilsverkündung sechs Verhandlungstage, die drei Angeklagten waren weitgehend geständig.

Brutale Gewalt des Haupttäters – Todesangst bei den Opfern

Die Schilderungen der Betroffenen aus den überfallenen Tankstellen zeugten von der Brutalität des erst 20-jährigen Haupttäters bei den Überfällen. Mit der Pistole niedergeschlagen, in den Schwitzkasten genommen, obwohl die Opfer der Forderung des Räubers nachkamen.

Die panische Angst und die gesundheitlichen Folgen, die die Überfälle bei den Opfern auslösten, sind gut nachvollziehbar. Da erschienen auch die mehrfach geäußerten Entschuldigungen der Täter gegenüber den Opfern nicht glaubhaft.

Staatsanwältin Alexandra Rott beantragte in ihrem Plädoyer für den zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alten Haupttäter viereinhalb Jahre Jugendhaft. Sein 22-jähriger Komplize, der die Tatorte ausspioniert haben soll, soll laut Staatsanwaltschaft vier Jahre ins Gefängnis und für den 35-jährigen Fluchtwagenfahrer beantragte die Staatsanwältin zwei Jahre Haft, zur Bewährung ausgesetzt.

Rechtsanwalt Okcu und Rechtsanwältin Mehner beantragten am Ende ihres Plädoyers für den Haupttäter eine Freiheitsstrafe im Ermessen des Gerichtes zwischen 3 Jahren 6 Monaten und vier Jahren.

Strafverteidiger Sentner aus Hattingen, der den 35-jährigen Fluchtwagenfahrer verteidigte, plädierte für seinen Mandanten unter Berücksichtigung aller für und gegen diesen sprechenden Fakten und unter Berücksichtigung eines schon gezahlten Täter-Opfer-Ausgleiches auf eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten.

Rechtsanwalt Salewski aus Hattingen, der den 22-jährigen Mittäter verteidigte, beantragte in seinem ausführlichen Plädoyer ein Strafmaß von 2 Jahren, welches zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, da sein Mandant am Überfall auf die Tankstelle in Ennepetal nicht beteiligt gewesen sei.

Im Namen des Volkes

Richter Uhlenbrock verkündete dann das Urteil der Großen Strafkammer. Der aktuell 20-jährige Haupttäter wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und 10 Monaten verurteilt. „Die Brutalität ihres Handelns und die erlittene Todesangst bei den Opfern der Überfälle auf die drei Tankstellen erfordern eine deutliche Strafe“, so der Richter in seiner Urteilsbegründung zum Angeklagten gewandt. Die Strafkammer ging damit über das beantragte Strafmaß der Staatsanwaltschaft für den Haupttäter hinaus. „Jetzt rede ich und sie sind still“, musste der Richter zum 20-jährigen Haupttäter sagen, als dieser ihn immer wieder unterbrach.

Der 22-jährige Mittäter wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und bleibt somit auch in Haft.

Einzig der 35-jährige Fahrer des Fluchtwagens erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Für ihn galt gleichzeitig die sogenannte Kronzeugenregelung, da er schon bei den Ermittlungsbehörden umfangreich ausgesagt und einen finanziellen Täter-Opfer-Ausgleich einigen Opfern angeboten hatte. Als Bewährungsauflage muss er zwei der Überfallopfern in monatlichen Raten einen insgesamt je vierstelligen Betrag zahlen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.

Gegen die Urteile können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

1 Kommentar zu "DREI TANKSTELLEN-RÄUBER VERURTEILT"

  1. Dietmar | 27. Mai 2024 um 19:19 |

    Sehr gute knappe und informative Berichterstattung!
    Das Einzige, was noch eingefügt werden könnte, sind die §§, nach denen schlussendlich verurteilt wurde (Also hier Raub, §249 oder schwerer Raub, §250?)

Kommentare sind deaktiviert.