DA KLINGELTE DIE POLIZEI

Die für Hattingen, Sprockhövel und Wetter zuständige Polizeiwache an der Nierenhofer Straße (Foto: Höffken)

Hattingen – Der Ablauf im großen Sitzungssaal des Amtsgerichtes kam im Laufe des Montags (13. März 2023) etwas durcheinander. Erst nach einem Polizeieinsatz ging es bei einer Hauptverhandlung im Strafgericht weiter.

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Staatsanwalt, Richter, Protokollführerin und Strafverteidiger Tim Salewski waren erschienen, nur die Angeklagte fehlte trotz zugestellter Ladung. Nach kurzer Beratung beabsichtigte Richter Kimmeskamp, gegen die bereits mehrfach vorbestrafte und unter Bewährung stehende nicht erschienene 34-jährige Angeklagte einen sofort vollstreckbaren Haftbefehl zu erlassen.

Strafverteidiger Salewski „plädierte“ dann erfolgreich dagegen und Richter Kimmeskamp veranlasste nach einem kurzen Telefongespräch mit der Hattinger Wache, dass eine Streifenwagenbesatzung „Taxi spielen musste“ und die Angeklagte an ihrer Wohnanschrift aufsuchen und sofort beim Amtsgericht vorführen sollte. Polizeiliche Vorführung also statt Haftbefehl.

Die Hauptverhandlung wurde dann erstmals unterbrochen und mit einem anderen Prozess im großen Sitzungssaal fortgesetzt.

„Aufmachen Polizei“

Nach einiger Zeit fuhr dann ein Polizei-Bulli an der Wohnanschrift der Angeklagten in Hattingen vor. Eine Beamtin und ein Beamter verschafften sich Zutritt zu dem Mehrfamilienhaus, ein aktueller Schulpraktikant der Polizei hielt sich dabei im Hintergrund.

Nach kurzer Zeit verließen dann die Kräfte der Polizei in Begleitung der Angeklagten und ihres Kindes das Gebäude, stiegen in den Polizeiwagen und fuhren zum Amtsgericht. Für die Kräfte der Polizei war damit die Vorführung beendet und diese konnten ihren weiteren zahlreichen Einsatztätigkeiten nachkommen.

Die Justizwachtmeister „übernahmen“ dann die vorgeführte Angeklagte mit ihrem Kind und stellten sicher, dass diese nicht bis zur Fortsetzung ihres Prozesses das Gerichtsgebäude verließ.

Anwaltskanzlei kümmerte sich um das Kind der Angeklagten

Das kleine Kind der Angeklagten, doch durch die veranlasste und erlebte Maßnahme „beeindruckt“, wurde dann ganz fürsorglich von einer Mitarbeiterin der Kanzlei Salewski betreut und aus dem „Geschehen“ genommen.

Die Hauptverhandlung gegen die „vorgeführte“ Angeklagte wurde dann fortgesetzt und die Anklagevorwürfe wegen Betruges verlesen. Da die Hattingerin bereits mehrfach wegen  Betruges vorbestraft ist und auch noch unter laufender Bewährung steht, musste über das weitere Verfahren verhandelt werden.

Rechtsanwalt Salewski beantragte dann, zuerst ein Gutachten über die Schuldfähigkeit seiner Mandantin einzuholen und erst danach die Hauptverhandlung fortzusetzen. „Es wäre nicht ausgeschlossen, dass seine Mandantin aktuell durch eine Erkrankung „die Übersicht über ihr Leben“ verloren haben könnte“, so der Strafverteidiger.

Richter Kimmeskamp folgte dann diesem Antrag und beauftragte eine medizinische Sachverständige mit der Erstellung eines Gutachtens. Erst danach wird die Hauptverhandlung wegen Betruges fortgesetzt.

Sollte die 34-jährige Hattingerin verurteilt werden, drohen ihr dann als Bewährungsversagerin auch noch mehrere Monate Strafhaft aus früheren rechtskräftigen Verurteilungen.

Ob das Jugendamt zum Schutze des Kindes über den Vorgang informiert wird, konnte bis zur Berichterstellung nicht geklärt werden.