CORONASOFORTHILFE 2020 – NRW FORDERT GELD ZURÜCK

Geld (Symbolfoto: RuhrkanalNEWS)

Rund 75.000 Menschen haben in NRW eine E-Mail vom Land bekommen. Das sogenannte „Rückmeldeverfahren“ könnte zu Rückzahlungen führen. 

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Hattingen/Düsseldorf – Auch wenn es nicht lang her ist, aber Corona ist für viele Menschen in NRW bereits in Vergessenheit geraten. Besser gesagt: Es wurde verdrängt. Jetzt holt das Land NRW für Zehntausende Bürger das Thema wieder auf die Tagesordnung – indem es schlimmstenfalls Geld zurückfordert.

Konkret geht es um die sogenannte NRW-Soforthilfe 2020. Dabei handelte es sich um staatliche Hilfsgelder. Sie wurden während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 an kleine Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige in NRW ausgezahlt, um ihnen aus finanzieller Notlage zu helfen.

Die Höhe der Soforthilfe hing damals von der Unternehmensgröße ab:

  • Bis zu 9.000 Euro für Betriebe bis zu fünf Mitarbeitern.
  • Bis zu 15.000 Euro für Betriebe mit sechs bis zehn Mitarbeitern.
  • Bis zu 25.000 Euro für Betriebe mit elf bis fünfzig Mitarbeitern.

Das Geld war damals dazu gedacht, laufende Betriebskosten wie Mieten und Leasingraten oder Kreditraten von in Not geratenen Betrieben zu bezahlen. Viele NRW-Unternehmen hatten während Corona mit Umsatzeinbrüchen und Auftragsstornierungen zu kämpfen.

Doch die Gelder waren kein Freifahrtschein. Schon damals war klar, dass Gelder, die von den NRW-Unternehmen für entsprechende Zwecke nicht voll genutzt worden waren, eines Tages zurückgezahlt werden müssten.

Land verschickt seit 29. Oktober an 75.000 Menschen in NRW E-Mails

In dem „Rückmeldeverfahren“ des Landes NRW fordert die Regierung Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 seit dem 29. Oktober 2024 dazu auf, genaue Angaben über die Verwendung der damaligen Soforthilfe zu machen.

Allen Empfängerinnen und Empfängern der NRW-Soforthilfe 2020 wurde zunächst pauschal der jeweilige Förderhöchstbetrag ausgezahlt. 430.000 Menschen erhielten damals die Gelder. Das Land verteilte 4,5 Milliarden Euro. Ob das Geld auch für die Corona-Auswirkungen vollständig genutzt wurde, gilt es jetzt herauszufinden.

Rückzahlung an das Land möglich

Geld, das nicht für die Auswirkungen genutzt wurde, muss nun zurückgezahlt werden. 75.000 Menschen in NRW bekommen aktuell daher E-Mails mit der entsprechenden Aufforderung zur „Rückmeldung“ vom Land. Es handelt sich um den letzten Rest an Bürgern, mit denen das Land noch nicht „abgerechnet“ hat.

So läuft das Rückmeldeverfahren ab

Per E-Mail informiert das Land seit dem 29. Oktober 2024 über die zur Verfügung stehenden Abrechnungsmöglichkeiten. Diese E-Mail enthält einen personalisierten Link zum digitalen Rückmelde-Formular. Die Absenderadresse der E-Mails zum Rückmeldeverfahren lautet: no*****@so****************.de. Spätester Termin für die Abgabe der Rückmeldung ist der 26. Februar 2025. Nach erfolgter Rückmeldung über das digitale Rückmelde-Formular erlässt die zuständige Bezirksregierung nach Prüfung einen Schlussbescheid. In diesem Schlussbescheid wird die endgültige Höhe der NRW-Soforthilfe 2020 festgesetzt. Zu viel gezahlte Mittel sind an das Land Nordrhein-Westfalen zurückzuüberweisen. 

Den Grund für die Rückforderung liefert das Land in einer aktuellen Mitteilung gleich mit: So handle es sich bei den als NRW-Soforthilfe 2020 gezahlten Hilfen um öffentliche Gelder, die nun im Nachhinein präzise abgerechnet werden müssten. „Das Land Nordrhein-Westfalen handelt damit auch in Verantwortung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und unter Berücksichtigung des europäischen Beihilferechts.“

Zweckentsprechende Nutzung von Corona-Hilfen muss belegt werden

Für 75.000 Menschen in NRW gilt es nun zu belegen, dass die Corona-Soforthilfe-Gelder „zweckentsprechend“ eingesetzt wurden. Sprich: Dass damit kein Urlaub oder ein neuer Porsche finanziert wurde, sondern konkrete Liquiditätsengpässe wie die Bezahlung von Mieten oder Krediten.

Bis zum 26. Februar haben Betroffene Zeit, die Angaben gegenüber dem Land zu machen. Danach versendete das Land sogenannte „Schlussbescheide“, in denen mitgeteilt wird, ob und wie viel Geld zurückgezahlt werden muss. Betroffene, die sich nicht zurückmelden, müssen die an sie ausgezahlte NRW-Soforthilfe 2020 in voller Höhe zurückzahlen.