BRUST BERÜHRT – GELDSTRAFE KASSIERT

Das Gebäude des Amtsgerichtes Hattingen. (Foto: Höffken)

Hattingen – Ein 48-jähriger aus Hattingen hatte sich am heutigen Montagmorgen (1. September 2025) vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes zu verantworten. Er wurde von der Staatsanwaltschaft angeklagt, einer 28-jährigen früheren Nachbarin an die Brust gefasst und damit sexuell belästigt zu haben. Rechtsanwalt Salewski bestritt direkt nach Verlesung der Anklageschrift die gegen seinen Mandanten erhobenen Vorwürfe.

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Beim ersten Termin in dieser Sache Anfang Juni 2025 war die als Zeugin geladene junge Frau nicht erschienen. Sie hatte die Ladung des Gerichtes infolge Umzugs nicht erhalten. Am heutigen Tag schilderte die 28-Jährige dann ganz ausführlich das Geschehen. Sie wohnte mit dem Angeklagten in einem Mehrfamilienhaus. Das nachbarschaftliche Verhältnis der Wohnparteien schien nicht frei von Turbulenzen gewesen zu sein.

„Er hat nachts immer wieder geheult wie ein Wolf, oftmals gepoltert, so dass es zu mehreren Polizeieinsätzen kam“, berichtete die Zeugin, die ergänzte, davon gäbe es auch Videos, die wunschgemäß der Polizei überspielt worden seien. Der Strafrichter hatte allerdings nach Aktenlage von den Videos keine Kenntnis.

Beim Aufhängen ihrer Wäsche im Garten und beim Gespräch mit einer anderen Hausbewohnerin soll der Angeklagte dann an einem Tag die ganze Zeit am Fenster deutlich vernehmbar einen Schlager gesungen haben, dessen Refrain mit dem Vornamen der Geschädigten identisch war.

Als die Zeugin Ende Juni 2024 einen Wäschekorb aus ihrer Wohnung in den Keller bringen wollte, soll der Angeklagte plötzlich seine Wohnungstür aufgerissen und auf den Flur getreten sein. „Ich sagte nur „Hallo“, dann streckte der die Hand aus und berührte meine Brust“, sagte die junge Frau. Da sie sofort zurückgewichen war, soll die Berührung durch die Hand des Angeklagten dann zwischen ihrer Oberweite passiert sein.

Auf die Frage von Richter Kimmeskamp, ob ihr Körper von dem Angeklagten berührt worden sei, erwiderte die Zeugin: „Er hat meine Brust berührt, ging dann zurück in seine Wohnung und knallte die Türe zu“.

Da eine als Hausbewohnerin geladene Zeugin unentschuldigt erst gar nicht erschienen war, wurde gegen diese Zeugin ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro, ersatzweise einige Tage Ordnungs-Haft, erlassen.

Staatsanwältin: Geldstrafe

Nun hatte der Angeklagte schon zwei Eintragungen im Bundeszentralregister, war also vorbestraft. In der heutigen Hauptverhandlung schwieg der Angeklagte und sagte zur Sache nichts.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah am Ende der Beweisaufnahme die Vorwürfe als erwiesen, die Schilderungen der betroffenen 28-Jährigen als glaubhaft an. Sie plädierte, gegen den Hattinger eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro, also eine Geldstrafe von 1.800 Euro zu verhängen.

Strafverteidiger: Freispruch

Rechtsanwalt Salewski verdeutlichte in seinem Plädoyer begründete Zweifel und betonte, dass nach seiner Einschätzung die Erheblichkeitsschwelle bei der angeklagten sexuellen Belästigung nicht überschritten wurde. Er plädierte daher auf Freispruch für seinen Mandanten.

Strafrichter verhängte 900 Euro Geldstrafe

Richter Kimmeskamp verkündete dann sein Urteil „Im Namen des Volkes“, sah die Anklagevorwürfe der sexuellen Belästigung als nachgewiesen an und verurteilte den 48-jährigen Hattinger einkommensabhängig zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro, also zu 900 Euro. „Die Berührung erfolgte in sexuell bestimmter Weise und diese Handlung ist strafbar“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung, ergänzte gleichzeitig zum Angeklagten gewandt, „sie hätten ja heute den Sachverhalt auch aus ihrer Sicht schildern können“.

Gegen dieses Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

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