AUTOFAHREN MIT ÜBER ZWEI PROMILLE GEHT SCHIEF

Urteile deutscher Gerichte werden "Im Namen des Volkes" verkündet (Foto: Höffken)

Hattingen – Eine 23-Jährige wurde heute (25. April 2022) wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Sie war mit über 2 Promille Blutalkohol Auto gefahren und hatte dabei einen PKW und eine Lichtzeichenanlage (Verkehrsampel) beschädigt.

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Die Beteuerungen der jungen Angeklagten und ihres Strafverteidigers halfen nicht. Sie muss weitere drei Monate auf ihre Fahrerlaubnis warten. Neun Monate lang hat die Hattingerin jetzt schon keine Fahrerlaubnis und der fehlende Führerschein erschwert ihre Berufsausübung.

„Meine Mandantin befand sich in einer emotionalen Notsituation“, erklärte Rechtsanwalt Reifer. Bedingt durch schon länger bestehende „familiäre Schwierigkeiten“ hatte die Angeklagte zur Flasche gegriffen um ihre Probleme zu verdrängen. Am 1. August 2021 wollte sie kurz nach Mitternacht mit 2,16 Promille Blutalkohol von Hattingen aus zu ihrem Freund fahren.

Diese Fahrt endete unfreiwillig, nachdem sie einen PKW in der Südstadt beschädigte und während ihrer Fahrt mit einer Lichtzeichenanlage an der Martin-Luther-Straße kollidierte. Dabei erlitt ihr Kleinwagen einen Totalschaden und es entstand ein Fremdschaden in Höhe von über 4.000 Euro.

Am Ende der Beweisaufnahme beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft für diese Taten eine Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen einkommensabhängig zu je 10 Euro gegen die Hattingerin zu verhängen und vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine weitere Sperrfrist von noch 4 Monaten abzuwarten.

Ein Führerscheinentzug von 9 Monaten reicht aus, meinte Rechtsanwalt Reifer in seinem Plädoyer und beantragte eine milde Strafe für das Vergehen seiner bisher unbescholtenen jungen Mandantin. Dabei empfand er die Verhängung einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen unangemessen, da sich dann der Eintrag des Bundeszentralregisters in einem Führungszeugnis niederschlagen würde.

Richter Kimmeskamp folgte dann diesem Plädoyer und verhängte gegen die Angeklagte wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs eine Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro und verkündete, dass die Straßenverkehrsbehörde erst nach Ablauf von weiteren drei Monaten der jungen Hattingerin die Fahrerlaubnis wieder erteilen darf.

Eine teure Fahrt für die junge Hattingerin, deren Auto Totalschaden erlitt und die jetzt eine Geldstrafe von 900 Euro zahlen und für die Reparatur der Ampelanlage in Höhe von 4.000 Euro aufkommen muss. Dazu kommen noch die Gerichtskosten und die Kosten ihres Anwaltes.