AUSBILDUNG JUNGER GEFLÜCHTETER

SIHK zu Hagen (Symbolfoto: Strohdiek)

Ennepe-Ruhr-Kreis/Hagen- „Auf der einen Seite suchen viele Unternehmen geeignete Auszubildende, auf der anderen Seite brauchen auch geflüchtete junge Menschen eine sichere berufliche Zukunft“, weiß Thomas Haensel, Geschäftsbereichsleiter ‚Menschen bilden‘ bei der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK). Die duale Ausbildung sei und bleibe eines der wichtigsten Instrumente, um Nachwuchsfachkräfte passgenau für das eigene Unternehmen zu entwickeln. „Junge Flüchtlinge und Personen aus dem Ausland bieten die Chance, dem zunehmenden Azubi- und Fachkräftemangel zu begegnen“, so Haensel.

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Wie finden beide Seiten zusammen? Schließlich wollen die Unternehmen sicherstellen, dass Geflüchtete nicht nur für die Ausbildung, sondern darüber hinaus in ihrem Unternehmen bleiben. Möglichkeiten und Sicherheit bieten die Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) und die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis (§ 16g AufenthG), um auch im Falle eines negativ ausfallenden Asylbescheides für die Zeit der Ausbildung und eine anschließende Beschäftigung als Fachkraft den Aufenthalt in Deutschland zu sichern. Bereits seit dem 1. März ergänzt die neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Menschen nach § 16g AufenthG die Ausbildungsduldung.

Bei SIHK ist Abdullah Kabadayi Experte für alle Aspekte rund um die Ausbildungsintegration junger Geflüchteter. Er beantwortet an jedem ersten Montag eines Monats Fragen der Unternehmen, Personal- und Ausbildungsverantwortlichen zum Thema. Die nächste Sprechstunde findet am Montag, 2. Dezember 2024, von 10 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 02331 390-268 statt. Fragen können auch per Mail geschickt werden:

2 Kommentare zu "AUSBILDUNG JUNGER GEFLÜCHTETER"

  1. Mir fehlt da ein wichtiger Zwischenschritt! Angesichts der vielen Angriffe auf unsere Werte und Kultur durch Menschen, die die hierzulande gültigen Regeln verachten und einfordern, dass wir uns ihren Regeln anzupassen haben ( Scharia, Kalifat, Mehrehen, Kinderehen, Zwangsehen, Genitalverstümmelung,frauenverachtende Verhaltensweisen etc.pp.) bin ich dafür, dass vor einer Ausbildung eine Art „Einbürgerungstest“ stattfindet, in welchem zumindest ansatzweise eine integrative Einstellung zu unserem Land festgestellt wird. Alles andere ist ein Schritt in Richtung „weiter so“ und davon habe ich die Nase gestrichen voll. Wenn selbst die Kanzlerin von einer „Bringschuld“ phantasiert, dann fühle ich mich durch unsere Politiker verraten und verkauft.

  2. Immanuel Kant | 29. November 2024 um 20:17 |

    Wenn sie über Land kommen,dann sind es Reisende und keine Flüchtlinge. Die Flucht endet mit dem ersten Betreten eines sicheren Landes, den Fluchtgrund nach 16a GG vorausgesetzt.

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