ANTRÄGE FÜR SOFORTHILFE NACH HOCHWASSER BEI STADT ABGEBEN

Rathaus in Hattingen (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- Die Soforthilfe des Landes Nordrhein-Westfalen soll Bürgerinnen und Bürger, die von existenzieller Not im Zusammenhang mit dem Hochwasser betroffen sind, unmittelbar unterstützen. Betroffene können diese Soforthilfe ab sofort beantragen. Auf der Homepage des Landes können die Anträge direkt heruntergeladen werden.

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Ausgefüllte Anträge sollen bevorzugt im Rathaus der Stadt Hattingen abgegeben werden. Die Abgabe an anderen Dienststellen, wie beispielsweise dem Bürgerbüro in der Bahnhofstraße 48, ist ebenfalls möglich. Außerdem stehen Mitarbeitende der Stadt mit Bürgerinnen und Bürger, die besonders stark vom Hochwasser betroffenen sind, im direkten Kontakt und helfen unter anderem bei der Antragsstellung.

Die Stadt wird die Anträge schnellstmöglich bearbeiten. Die Soforthilfe soll die Betroffenen bereits diese Woche per Überweisung erreichen.

Als Landeshilfe wird pro Privathaushalt ein Sockelbetrag von 1500 Euro ausgezahlt, für jede weitere Person des Haushalts stehen zusätzlich 500 Euro bereit. Insgesamt können an einen Haushalt maximal 3500 Euro ausgezahlt werden. Voraussetzung hierzu ist, dass der verursachte Versicherungsschaden, nach Abzug der Versicherungsleistung, höher als 5.000 Euro liegt.