Sprockhövel – Das Winterwetter hat seit einigen Tagen Einzug gehalten und die Straßen und Bürgersteige müssen geräumt bzw. gestreut werden. Am gestrigen Freitagmorgen (10. Januar 2025) meldeten sich mehrere Bürgerinnen und Bürger und beklagten, dass große Teile der Bürgersteigflächen auf der Hauptstraße in Niedersprockhövel nicht gestreut waren.
Während einige Geschäftsleute zu Schaufel, Besen und Streugut gegriffen hatten und ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen waren, waren andere Flächen auch um 11 Uhr noch nicht gestreut.
Auf Rückfrage bei der Stadtverwaltung teilte Fachbereichsleiter Christian Zittlau mit, dass die Räum- und Streupflicht den Hauseigentümern bzw. je nach Vertragsverhältnis auch den Geschäftsinhabern obliegt. „Sofern Räum- bzw. Streumängel der Stadtverwaltung angezeigt werden, setzen wir uns mit den Hauseigentümern in Verbindung, um den Mangel zukünftig erst gar nicht wieder auftreten zu lassen“, so Fachbereichsleiter Zittlau.
Auf ihrer Homepage hat die Stadtverwaltung Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten beim Winterdienst zusammengefasst. Beantwortet werden Fragen wie: Für wen besteht die Räum- und Streupflicht? Welche Aufgaben und Arbeiten übernimmt die Stadt Sprockhövel? Und: Was muss ich machen, wenn ich für die Winterwartung von Gehwegen zuständig bin?
Die Stadtverwaltung rät Bürgerinnen und Bürgern dazu, sich frühzeitig über Rechte und Pflichten beim Winterdienst zu informieren, diese Vorschriften auch einzuhalten und damit gemeinsam mit der Stadt für sichere Straßen und Wege zu sorgen.
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