Vormundschaft als Ehrenamt – Stadt sucht ehrenamtliche Unterstützung

Marlies Meier hilft ehrenamtlich bei der "Mahl-Zeit" (Symbolfoto zum Ehrenamt: Claudia Kook)

Hattingen – Wenn Eltern die elterliche Sorge nicht ausüben können – sei es durch Krankheit, Tod oder weil das Sorgerecht entzogen wurde – stellt das Familiengericht minderjährigen Kindern einen Vormund zur Seite. Die Stadt Hattingen unterstützt diese wichtige Aufgabe über die Abteilung „Vormundschaften, Pflegschaften“ im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Seit 2023 liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Förderung ehrenamtlicher Vormundschaften: Mit dem neuen Vormundschaftsrecht hat der Gesetzgeber verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen, um Bürgerinnen und Bürger für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu gewinnen. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen eine intensivere individuelle Begleitung zu ermöglichen. Die Stadt sucht daher engagierte Menschen, die sich vorstellen können, diese Aufgabe zu übernehmen.

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Ein ehrenamtlicher Vormund übernimmt die rechtliche Verantwortung für ein Kind oder einen Jugendlichen, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind. „Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Vertretung vor Behörden und Gerichten, die Begleitung in schulischen und beruflichen Fragen sowie die Entscheidung über medizinische Belange“, erklärt die Abteilung Vormundschaften, Pflegschaften. Die Einsatzfelder sind dabei vielfältig: Die zu begleitenden jungen Menschen können vom Säuglingsalter bis kurz vor der Volljährigkeit sein. Wichtig zu wissen: Ehrenamtliche Vormünder nehmen die jungen Menschen nicht in ihren eigenen Haushalt auf, sondern begleiten sie in ihrer aktuellen Lebenssituation.

Die Abteilung „Vormundschaften, Pflegschaften“ unterstützt die Ehrenamtlichen umfassend: durch Beratungen, Fortbildungen, Informationsveranstaltungen sowie regelmäßige Austauschtreffen mit anderen ehrenamtlichen Vormundinnen und Vormündern. Auch in herausfordernden Situationen steht die Abteilung den Engagierten beratend zur Seite. Ziel ist es, dass ehrenamtliche Vormundinnen und Vormünder eine verlässliche Beziehung zu den ihnen anvertrauten jungen Menschen aufbauen und sie über Monate oder sogar Jahre hinweg begleiten. Jeder Fall ist dabei individuell. „Das Wohl des Kindes steht immer im Mittelpunkt.“ Der persönliche Kontakt und der Aufbau von Vertrauen haben höchste Priorität. Vormund und Mündel lernen sich vorab kennen und können eine Zusammenarbeit auch ablehnen. Voraussetzung für das Ehrenamt ist ein mindestens monatlicher persönlicher Kontakt sowie die jährliche Erstellung eines Entwicklungsberichts für das Familiengericht. Neben den formalen Aufgaben können ehrenamtliche Vormunde und Vormundinnen auch bewusst Zeit für gemeinsame Aktivitäten einplanen, die dem Kennenlernen dienen und das Vertrauen stärken.

Bevor jemand eine Vormundschaft übernimmt – auch im Ehrenamt – wird sorgfältig geprüft, ob er oder sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe geeignet ist. Dazu gehören unter anderem persönliche Gespräche und ein Hausbesuch.“

Wer Interesse an dem Ehrenamt hat, kann sich per E-mail oder auch telefonisch unter (02324) 204 4203 melden. Alle wichtigen Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Hattingen zusammengefasst. Außerdem gibt es dort eine Übersicht zu anstehenden Fortbildungen und Angeboten.

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