Hattingen – Mit der Höhe der verkündeten Geldstrafe von 4.500 Euro war der angeklagte Hattinger spontan nicht einverstanden, erst recht nicht mit dem dreimonatigen Fahrverbot, als der Richter ihn wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilte. Seine mitangeklagte Beifahrerin nickte zustimmend, als der Richter ihr wegen Beleidigung zweier junger Männer eine Geldstrafe von 450 Euro verkündete.
Mitte März 2025 war der 25-jährige Angeklagte mit seiner 21-jährigen Beifahrerin von Holthausen kommend in seinem PKW auf der Sprockhöveler Straße Richtung Niedersprockhövel unterwegs. Ein vor ihm fahrender junger Hattinger, der noch nicht lange seinen Führerschein hatte, war ihm anscheinend zu langsam. „Er fuhr mit etwa 45 km/h vor mir her, dann habe ich ihn überholt und bin normal vor ihm eingeschert“, so der Angeklagte.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte allerdings den jungen Mann überholt, dann nur knapp vor diesen eingeschert sein und anschließend den Autofahrer aus- bzw. abgebremst haben. Das allerdings bestritt der Angeklagte.
„Ich fuhr genau vorschriftsmäßig knapp unter der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, als ich überholt wurde und der Angeklagte dann so dicht vor mir einscherte, dass ich eine Gefahrenbremsung machen musste um nicht aufzufahren“, sagte der 19-Jährige aus, der noch nicht lange seinen Führerschein hatte und nach eigenen Angaben genau auf die Tempovorgaben achtet. Dann soll der Angeklagte den jungen Autofahrer „ausgebremst“ haben. Dieser Sachverhalt wurde von seinem 18-jährigen Beifahrer, der kurz vor dem Ablegen seiner Fahrprüfung steht, bestätigt.
Beide PKW fuhren dann hintereinander Richtung Obersprockhövel und bei einem Stopp im Bereich des Wodantals, als beide Wagen „Scheibe an Scheibe“ nebeneinander standen und die Beteiligten diskutierten, soll dann die Beifahrerin des Angeklagten die beiden jungen Männer verbal extrem beleidigt haben.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah den Vorwurf einer Gefährdung des Straßenverkehrs bewiesen und plädierte für die Verhängung einer Geldstrafe von 5.400 Euro (90 Tagessätze á 60 Euro) gegen den 25-jährigen Angeklagten und die Einziehung der Fahrerlaubnis für ein Jahr. Seine mitangeklagte Beifahrerin sollte wegen Beleidigung 750 Euro Strafe zahlen.
Richter Kimmeskamp blieb dann mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der angeklagte 25-Jährige kassierte 90 Tagessätze a 50 Euro, also 4.500 Euro Geldstrafe, seine Beifahrerin wegen Beleidigung 450 Euro Geldstrafe. Zusätzlich wurde gegen den Angeklagten ein dreimonatiges Fahrverbot ausgesprochen, welches nicht nur für alle führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeuge, sondern auch für bestimmte E-Bikes und Fahrräder mit Hilfsmotor gilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.






























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