Hattingen – Ein Hattinger Jäger hatte sich vor dem Richter des Amtsgerichtes zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn, Ende Dezember 2024 in Hattingen einen Fuchs angeschossen zu haben. Durch diesen Schuss sei dem Wirbeltier unnötige Schmerzen zugefügt worden, denn wer einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, macht sich strafbar.
Der angeklagte Jäger schilderte vor Gericht seine Version der Geschehens und bestritt, einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz begangen zu haben. Nach einer kurzer Einlassung über den Sinn und über die Notwendigkeit der Fuchsbejagung schilderte der Angeklagte, dass er Ende Dezember 2024 die Erlaubnis vom Jagdausübungsberechtigten hatte, Füchse bzw. Waschbären zu erlegen.
Vom seinem Hochsitz aus schoss er Ende Dezember 2024 abends gegen 20 Uhr direkt auf einen Fuchs, der dadurch laut Jägersprache „sofort im Feuer lag“, also tot war. Eine Stunde später sah der Jäger erneut einen Fuchs, auf den er zielte und schoss. Dieser Fuchs erlag nicht sofort an Ort und Stelle sondern flüchtete.
Da sich auf der Wiese, auf dem der Hochsitz stand, noch weitere Rehe befanden, wollte der Jäger diese nicht verscheuchen und begann erst etwas später mit der Nachsuche nach dem geschossenen Fuchs. Aufgrund der Dunkelheit und aufgrund der dichten Brombeerhecken konnte der Angeklagte den getroffenen Fuchs nicht mehr im Dickicht finden. Direkt am nächsten Morgen setzte er mit Taschenlampen die Suche im Schnee an der Schußstelle im Dickicht fort. Als Ergebnis erkannte der Jäger, da keine Blutspuren im Schnee zu sehen waren, dass er den Fuchs nicht getroffen, in der Jägersprache heißt das „unterschossen“ hatte. Aber so war das nicht.
Denn gegen Mittag bemerkte eine Anwohnerin beim Blick aus ihrem Küchenfenster, dass auf ihrer Wiese ein totes Tier lag. Bei näherem Hinsehen handelte es sich um einen inzwischen steif gefrorenen Fuchs, der erschossen worden war. Die Nachbarin informierte den Jäger und meldete den Vorfall der zuständigen Jagdbehörde, die eine Anzeige wegen Verdachts einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz erstattete.
Der Angeklagte griff dann während der Gerichtsverhandlung in seine Tragetasche und legte das Fuchsfell des getöteten Fuchs auf den Tisch. Rechtsanwalt Thies, der Strafverteidiger des Angeklagten und ebenfalls Jäger, schilderte dann aufgrund des einzigen feststellbaren Einschußloches im Fuchsfell, dass der Angeklagte den Fuchs im Organbereich getroffen hatte und dieser schon innerhalb kürzester Zeit tot gewesen sein muss. Dann erfuhren die Zuhörer aus dem umfangreichen Vortrag des Strafverteidigers Details über Geschossenergie, Tiefblattschuss, Zerlegungsgeschosse und Todesfluchten von Tieren.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft kam dann zu dem Ergebnis, dass sich die Tat nicht wie angeklagt, zugetragen hatte. Der Jäger hatte eine Nachsuche durchgeführt und ein Vorsatz wegen Tierquälerei war nicht erkennbar, da der Fuchs sehr kurze Zeit nach dem Schuss verendete. Der Staatsanwalt plädierte an das Gericht, den angeklagten Jäger freizusprechen. Dem schloss sich der Rechtsanwalt des Angeklagten an und auch Richter Kimmeskamp sprach den Hattinger dann auf Kosten des Landeskasse frei.






























Kommentar hinterlassen zu "War es Tierquälerei ?"