Räumen und streuen – sichere Straßen, sichere Wege

Verkehrswege: Eigentümer müssen für "geräumte" Bürgersteigflächen sorgen. (Foto: Höffken)

Sprockhövel – Die Stadtverwaltung informiert auch in diesem Jahr über die Straßenreinigung und den Winterdienst. Besonders in der jetzigen Jahreszeit kommt es immer mal wieder zu Verunreinigungen der Gehwege durch Bewuchs und Laub. Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Sprockhövel besteht hierfür auch eine Reinigungspflicht der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Insbesondere Laub muss hierbei umgehend beseitigt werden, wenn es beispielsweise wegen Nässe zur Rutschgefahr führen kann.

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Die Stadtverwaltung gibt dazu wieder einige Informationen zur Verkehrssicherungspflicht in Sprockhövel, da ohne die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger ein ordnungsgemäßer Winterdienst nicht durchführbar ist. Auf ihrer Internetseite hat die Stadtverwaltung Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten beim Winterdienst zusammengefasst. Beantwortet werden Fragen wie: Für wen besteht die Räum- und Streupflicht? Welche Aufgaben und Arbeiten übernimmt die Stadt Sprockhövel? Und: Was muss ich machen, wenn ich für die Winterwartung von Gehwegen zuständig bin?

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