++++UPDATE+++134 OSTERFEUER AM KARSAMSTAG +++ SICHERHEITSHINWEISE DER VERWALTUNG++++

Oster-/ Brauchtumsfeuer müssen öffentlich zugänglich sein (Archivfoto: Höffken)

Sprockhövel – Für viele Bürgerinnen und Bürger in Sprockhövel gehört zum Osterfest auch ein Osterfeuer. Diese wurden in der Vergangenheit in hoher Zahl, bis zu etwa 320 Feuer pro Jahr, im städtischen Fachbereich Sicherheit und Ordnung angezeigt. Mit Inkrafttreten der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern in der Stadt Sprockhövel im Jahr 2020 reduzierten sich diese im vergangenen Jahr bereits auf ungefähr 130 Feuer. Für 2025 wurden von der Stadt Sprockhövel 134 Oster- bzw. Brauchtumsfeuer genehmigt – trotz der seit Wochen anhaltenden Trockenheit.

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Gemessen an der Zahl der angezeigten Feuer aller anderen Städte im Ennepe-Ruhr-Kreis liegt die Anzahl immer noch weit über dem Durchschnitt. Im benachbarten Hattingen wurden nur 38 Osterfeuer genehmigt.

Alle bisher genehmigten Osterfeuer 2025 in Sprockhövel hier als pdf.

Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer) sind dadurch gekennzeichnet, dass es sich um eine gewachsene traditionelle Veranstaltung handelt, die von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, einer Organisation, einem Verein oder einer Nachbarschaftsgemeinschaft von ca. 20 Personen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Brauchtumsfeuer sind nicht darauf gerichtet, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen.

Hunderte kamen zum Osterfeuer des Fördervereins des Löschzuges Niedersprockhövel in den letzten Jahren. (Archiv-Foto: Höffken)
Der Osterhase sorgte für strahlende Kinderaugen beim Osterfeuer der Feuerwehr. (Foto: Höffken)

Eines der großen und jedes Jahr gut besuchten Osterfeuer ist das des Fördervereins vom Löschzug Niedersprockhövel an der Hiddinghauser Straße. Auch hier werden die bereits gesammelten brennbaren Materialien noch einen Tag vor Abbrennen des Osterfeuers umgeschichtet, um etwaige Tiere nicht zu gefährden. Und dann können sich Hunderte Bürgerinnen und Bürger, Groß und Klein über die Osterfeuer und über ein gemütliches Beisammensein im Frühling freuen.

Die Stadtverwaltung hat am Donnerstag, 10. April 2025 folgende Sicherheitshinweise veröffentlicht:

Angesichts der aktuellen trockenen Wetterlage, die auch in den kommenden Tagen anhalten soll, möchte die Stadtverwaltung Sprockhövel alle Veranstalterinnen und Veranstalter von Osterfeuern auf die besonderen Sicherheitsvorkehrungen und Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern, gültig seit dem 1. Juni 2020, hinweisen. Die Verordnung ist auf der städtischen Website unter „Brauchtumsfeuer“ einzusehen.

Die derzeitige Trockenheit erhöht das Risiko von Bränden. Damit ist es unerlässlich, dass bei der Durchführung von Osterfeuer-Veranstaltungen höchste Vorsicht geboten ist, um die Sicherheit der Teilnehmenden, Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Umgebung zu gewährleisten. Durch die extreme Trockenheit entsteht das Problem, dass durch Funkenflug Stellen entzündet werden könnten, die weit entfernt vom eigentlichen Feuer liegen. Die dort entstehenden Brände können sich rasend schnell ausbreiten und auch nicht mehr mit einem Gartenschlauch bekämpft werden. Somit stellen sie eine konkrete Gefahr für Wohnbebauung und Waldflächen dar. Die jüngsten Beispiele aus Wetter Wengern von Montag und aus Breckerfeld von letzter Woche zeigen, dass diese Gefahr real und aktuell ist.

Wichtige Hinweise für Veranstalterinnen und Veranstalter:

  1. Sicherer Abstand: Es ist darauf zu achten, dass ein Osterfeuer in ausreichendem Abstand zu Gebäuden, Bäumen und anderen brennbaren Materialien aufgeschichtet und entzündet wird. Der Abstand zu Waldflächen und Naturschutzgebieten sollte 100 Meter betragen, zu öffentlichen Verkehrsflächen 50 Meter und zehn bis 100 Meter von Wohngebäuden je nach Volumen des Brennmaterials sowie 25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen.
  2. Feuerwache: Es muss jederzeit eine ausreichende Zahl an Personen vor Ort sein, die das Feuer überwachen und im Notfall schnell eingreifen können.
  3. Löschmittel bereithalten: Löschmittel wie Wasser oder Feuerlöscher ist bereitzuhalten, um das Feuer schnell löschen zu können.
  4. Bei langanhaltender Trockenheit darf das Feuer nicht angezündet werden. Das bedeutet, dass bei Vorliegen des Wald- und Graslandfeuerindexes der Stufe 4 der Veranstalter das Brauchtumsfeuer nicht durchführen darf.
  5. Windverhältnisse berücksichtigen: Bei starkem Wind ist das Entzünden von Osterfeuern zu vermeiden, da Funkenflug und eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers drohen.
  6. Umschichtung des Holzhaufens, damit untergeschlüpfte Tiere vor dem Verbrennen geschützt werden.

Es dürfen nur möglichst trockene, unbehandelte Hölzer sowie Baum- und Strauchschnitte und sonstige Pflanzenreste verbrannt werden.

Die Stadtverwaltung bittet alle Veranstalterinnen und Veranstalter, sich an die genannten Sicherheitsmaßnahmen zu halten und die aktuellen Wetterbedingungen bei der Durchführung der Feuer zu berücksichtigen. Im Fall wie in Punkt 4 dargestellt, darf das Feuer keinesfalls angezündet werden. Der aktuelle Waldbrand-Gefahrenindex (WBI) ist unter auf der Webseite des Deutschen Wetterdienstes zu finden.

Die Verantwortung und Haftung für das Osterfeuer tragen die jeweiligen Veranstalter. Die Ordnungsbehörde wird vor Karsamstag die Abbrennorte auf Einhaltung der vorgeschriebenen Regeln kontrollieren.

Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat höchste Priorität. In Zeiten dieser extremen Trockenheit muss gemeinsam Verantwortung übernommen und darauf geachtet werden, dass bei Veranstaltungen wie den Osterfeuern keine unnötigen Gefahren entstehen. Gerät trotz allem das Feuer außer Kontrolle, ist sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.

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