Deutschland- Vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden viele Dinge heiß diskutiert. Je nach politischer Lage geraten dabei Themen in den Fokus der Parteien, die in der Wahrnehmung unter Umständen in ihrer Bedeutung verzerrt sind. Um die Möglichkeit zu geben, die eigene Entscheidung für das Kreuz auf dem Wahlzettel auf valide Zahlen zu stützen, hat die RuhrkanalNEWS-Redaktion in einer Kurzserie Daten zusammengetragen. Sie erhebt dabei keinen Anspruch darauf, sämtliche Themenfelder abzudecken. Die hier präsentierten Fakten sollen ausdrücklich nur ein Baustein für die individuelle Entscheidung der Wählerinnen und Wähler sein.
Geplante Themen:
– Migration
– Kriminalität
– Sozialsysteme/Bildung
– Energie
Wird aktuell im Wahlkampf davon gesprochen, dass Kriminalität bekämpft werden muss, ist eigentlich immer die Kriminalität gemeint, die durch Nicht-Deutsche begangen wird. Hier liegt der Fokus bei den Menschen, die ausreisepflichtig sind. Verüben sie schwere Straftaten, womöglich gegen Leib und Leben der Mitbürgerinnen und Mitbürger, wird nach schuldhaftem Verhalten innerhalb der der Behörden gesucht. Die anklagende Frage lautet schnell „Warum wurde die Person nicht schon längst abgeschoben?“. Das ist rückblickend auf die jeweilige Person sicher ein berechtigter Vorwurf, verdrängt aber, dass die meisten zugewanderten Menschen, sogar die meisten ausreisepflichtigen Personen, keine schweren Straftaten begehen. Mal abgesehen davon, ist es selbst innerhalb der EU nicht immer garantiert, dass andere Länder diejenigen aufnehmen, die sie nach Meinung deutscher Behörden aufnehmen müssten. Bei mehr oder weniger gescheiterten Staaten ohne funktionierende Verwaltung wird es noch komplizierter.
Die Zahl der Straftaten ist insgesamt zu hoch, das betrifft die, die Zugewanderte verüben ebenso wie die der einheimischen Bevölkerung. Das Bundesamt für Statistik verzeichnet im ersten dreiviertel Jahr 2023, das sind die aktuellsten Zahlen, die dort vorliegen, etwa 240.000 Straftaten, bei denen Menschen als tatverdächtig gelten, die Zuwanderinnen oder Zuwanderer sind. Wie viele von ihnen später tatsächlich als Täter:innen verurteilt wurden, ist nicht erfasst. Ebenso wenig ist erfasst, welchen Status die zugewanderten, verdächtigten Menschen haben. Neben Menschen, die Asyl haben oder ausreisepflichtigen Personen, können es auch Bürgerinnen und Bürger sein, die inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Ungefähr die Hälfte der zur Last gelegten Straftaten betreffen Eigentumsdelikte, zehn Prozent sind Rauschgiftvergehen. Den kleinsten Teil der Verbrechen machen die gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. B. Vergewaltigungen) und Tötungsdelikte aus. Bei den letztgenannten gilt noch mehr als bei allen anderen: Jede Straftat ist eine zu viel.
Straftaten mit tatverdächtigen Zuwander*innen (Grafik: Bundesamt für Statistik)
Wenn die Zahlen des Statistischen Bundesamtes bis zum Jahresende 2023 extrapoliert werden, dürfte an rund jedem vierten Delikt gegen die sexuelle Selbstbestimmung ein Mensch (größtenteils wahrscheinlich männlich) mit Zuwanderungsgeschichte tatverdächtig sein. Das entspricht ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung. Dennoch ist auffallend, dass seit 2018, in dem die Zahl der erfassten Sexualstraftaten deutlich zurückging, ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen ist. In 2023 erreichten sie einen traurigen Rekordwert.
Erfasste Sexualstraftaten insgesamt (Grafik: Statista)
Ein weiteres viel diskutiertes Thema sind „Messerangriffe“. Sie werden vor allem Menschen zugeschrieben, die eine Fluchtgeschichte haben. Und tatsächlich sind in den zurückliegenden Monaten mehrere Taten bundesweit durch die Medien gegangen, bei denen die Tatverdächtigen diesem Urteil gerecht werden. Dabei ist bei der Rubrik Straftaten mit Messer die Sache ziemlich kompliziert. Zum einen wurden die Taten nicht differenziert erfasst. Der Überfall mit einem Messer als Tatwaffe taucht deshalb in der Polizeistatistik gleichberechtigt neben dem (versuchten) Tötungsdelikt auf, bei dem ebenfalls ein Messer zum Einsatz kam. Ob Tatverdächtige eine Zuwanderungsgeschichte haben und möglicherweise aktuell als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, wird nicht (zuverlässig) erfasst. Kolleginnen und Kollegen des Bayerischen Rundfunks haben das Ende 2023 ausführlich erklärt.
Unabhängig von möglicherweise eingesetzten Waffen ist die Zahl der Körperverletzungen zuletzt gestiegen. Allerdings gibt es diese Steigerungen in allen Bevölkerungsgruppen.
Körperverletzungen in Deutschland (Grafik: BKA)
Bei der Steigerung der Gewalttaten sind auch politisch motivierte Straftaten nicht zu vernachlässigen. Die Zahl der Straftaten, die der Verfassungsschutz als rechtsmotiviert einstuft, ist seit 2021 auf den Rekordwert von etwa 25.000 gestiegen. Darin enthalten sind etwas mehr als 1.100 Gewalttaten. Auch hier gilt: Über die Zahl der Delikte, die später von Gerichten ebenso eingeschätzt wurden und zu Verurteilungen führten, gibt die Statistik keine Auskunft. Mögliche politische Tötungsdelikte durch Rechte, bei denen die Einschätzung der Polizei und die von NGOs deutlich auseinanderklaffen, haben wir unberücksichtigt gelassen.
Straf- und Gewalttaten rechts (Grafik: Verfassungsschutz)
Wie schwierig es unter Umständen ist, politische Straftaten einer bestimmten Richtung zuzuordnen, zeigt die Gesamtstatistik. Ungefähr die Hälfte der Taten konnte keiner Gruppierung zugeschrieben werden. Auffallend ist allerdings, dass die Zahl rechter Straftaten seit 2013 tendenziell steigt und inzwischen ein Vielfaches derer ausmacht, die dem linken Lager zugeordnet werden. Vor dem Hintergrund dieser Gesamtzahlen wären die religiös motivierten Straftaten fast zu vernachlässigen, wenn einzelne Taten aus diesem Bereich nicht mit mehreren Toten einhergegangen wären. Auch wenn wir uns wiederholen: Diese Zahlen geben alle keinen Aufschluss über spätere Schuldsprüche und Verurteilungen.
Politisch motivierte Straftaten insgesamt (Grafik: Verfassungsschutz)
Fazit: Es gibt einen Anstieg der Kriminalität. Das ist zu erwarten, wenn die Bevölkerung wächst. Die oft postulierte Staatskrise lässt sich mit den offiziellen Zahlen nicht belegen. Kriminalitätsbekämpfung muss dennoch eins der obersten Ziele eines Rechtsstaates sein. Allerdings sollte diese Bekämpfung über alle Bevölkerungsgruppen hinweg erfolgen und nicht mit Blick auf einzelne Nationalitäten. Die älteren unter uns werden sich noch erinnern: In den Jahren nach dem Fall der Mauer war die sogenannte „Russenmafia“ im Wahlkampf die größte Gefahr für Deutschland. Das Thema „organisierte Kriminalität“ ist inzwischen allerdings aus allen Wählkämpfen so gut wie verschwunden. Und ja, Menschen ohne Aufenthaltsrecht (also ohne Asylgrund und ohne subsidiären Schutz) müssen abgeschoben werden. Die kommende Regierung muss mit den jeweiligen Staaten entsprechende Abkommen schließen. Das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Asyl anzugreifen gehört nicht dazu.
1. Bei den Sexualdelikten heben Sie hervor, dass der Anteil der Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund dem in der Bevölkerung (15%) entsprechen soll. Können Sie für diese Behauptung die Quelle nachliefern?
Laut abschließender PKS 2023 des BKA sind es deutschlandweit bei diesen Delikten nämlich 37 % gewesen (3834 von 10295). Unter allen Straftaten machen Nichtdeutsche beachtliche 34,4% aus; dies ist bereits bereinigt ohne Ausländerrechtsverstöße.
Und insgesamt gab es laut BKA PKS von 2022 zu 2023 einen Anstieg der einer Straftat verdächtigten Ausländer von +13,5%. Unter deutschen Verdächtigen lediglich +1%.
Ich bin mir nicht sicher, ob es hier erlaubt es Links zu posten, sonst kann ich dies auch gerne verlinken, aber die PKS des BKA 2023 sollte nicht schwer zu finden sein.
2. Es gibt kein verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Asyl in Deutschland für die allermeisten Menschen, die sich seit 2015 darauf berufen. Art. 16a II GG schließt dieses Recht explizit aus: Jemand, der aus einem EU-Staat nach Deutschland kommt, ist bereits dort sicher. Auf wen berufen Sie sich also, wenn Sie schreiben, dass das verfassungsmäßige Recht auf Asyl angegriffen wird? Bei der Notlagenthematik geht es um vorrangiges EU-Recht, dass die CDU in einem rechtsstaatlichen Verfahren aussetzen will, nicht um unsere Verfassung.
[Zu1. Das Bundesamt für Statistik bezieht sich in seinen Auflistungen auf „Zuwanderer und Zuwanderinnen“ beziehungsweise auf „Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“. Das schließt z.B. auch Menschen ein, die in zweiter oder dritter Generation in Deutschland leben, aber aus verschiedenen Gründen u.U. nicht (ausschließlich) die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Gleichzeitig werden darin Menschen nicht erfasst, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber als Touristen, Angehörige ausländischer Streitkräfte o. ä. Straftaten begehen. In unserem Text bezog sich der Vergleich außerdem nicht auf Straftaten insgesamt, sondern auf die angezeigten(!) Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung. Die Datenbasis ist also eine andere als beim BKA. Für beide Auswertungskriterien gibt es jedoch gute Gründe.
zu2. In Deutschland gilt das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Das umfasst eine strikte Trennung von Judikative und Exekutive. Das bedeutet, Polizei- oder Zollbeamt:innen können Menschen (vorläufig) festnehmen. Aber die Entscheidung darüber, ob die Festnahme rechtens ist, ob ein Asylantrag zurecht gestellt wurde und in welchem Land die betroffene Person erstmalig den Schengenraum betreten hat, fällt ein Gericht. Dieses Gericht stützt sich dabei unter anderem auf Ermittlungsergebnisse, die die Polizei auf Anweisung (z. B. der Staatsanwaltschaft oder einer allgemeinen Dienstanweisung) zusammengetragen hat. Falls Deutschland von diesem Weg abweichen würde, würde das de facto das Asylrecht substanziell verändern. Falls die Legislative zu der Entscheidung käme, Menschen bis zur Klärung über den Asylanspruch in Gefängnissen festhalten zu lassen, würfe das ebenfalls Probleme auf. Erstens gilt auch für diese Personen die Unschuldsvermutung, zweitens ist ein Antrag auf Asyl keine Straftat und selbst wenn es so definiert würde, gälte auch hier, wie bei wirklich schweren Verbrechen, dass die U-Haft nicht unangemessen lang und unbegrenzt verhängt werden kann. Dass am Ende ein Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass der Asylantrag in einem anderen Land hätte gestellt werden müssen, ist davon unbenommen. (FS)
[Anmerkung: Wir haben als juristische Laien die Ergebnisse aus dem Gespräch mit einem Juristen sinngemäß wiedergegeben. In der Wortwahl und einigen Details werden Fachleute möglicherweise zurecht auf fachliche Unschärfen hinweisen. Aber unsere Antwort ist keine Rechtsberatung und kein juristisches Fachseminar. Im Grundsatz ist sie dennoch zutreffend.]]
Der Anteil der Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund bei schweren Verbrechen ist eindeutig überproportional und entspricht eben nicht dem Bevölkerungsanteil. Zudem werden Straftaten durch eingebürgerte Tatverdächtige der deutschen Gruppe zugeordnet. Es ist unübersehbar, egal wie die Zahlen durch kleine Tricksereien mal höher oder tiefer liegen! Gewaltaffine Migranten sorgen tagtäglich für Sorgen und Entsetzen. Ja auch Deutsche verüben Verbrechen, aber das ist doch kein Grund die Gewalttaten der Migranten als notwendiges Übel der Bevölkerung zuzumuten! Vieles wird gar nicht angezeigt und die täglichen Erfahrungen durch Pöbeleien in Zügen, an Bahnhöfen und auf Schulhöfen werden auch nicht erfasst!