STÄDTISCHER WINTERDIENST IST GUT GERÜSTET

Das Salzlager ist gut gefüllt (Foto: Stadt Hattingen)

HattingenNoch vor dem offiziellen Winteranfang fiel in diesem Jahr bereits der erste Schnee in Hattingen – und das bereits im November. Auch wenn sich die Temperaturen aktuell wieder in milderen Bereichen bewegen, ist der Winterdienst der Stadt Hattingen vorbereitet. Denn mit 1.200 Tonnen Streusalz ist das städtische Salzlager „Am Walzwerk“ für kommende Streueinsätze komplett gefüllt. Im Einsatzfall können insgesamt neun Streufahrzeuge, bestehend aus vier großen Lkw und fünf kleinen Streufahrzeugen sowie zehn Handstreukolonnen zum Kampf gegen Glätte und Schnee ausrücken.

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Die Stadt ist nicht verpflichtet, alle Straßen zu räumen, sondern nur die, die verkehrswichtig und gefährlich sind. Daher sind die Straßen in mehrere Stufen eingeteilt, die nacheinander abgefahren werden. Landes- und Kreisstraßen, zum Beispiel Bredenscheider Straße oder August-Bebel-Straße, werden nur in den Ortsdurchfahrten von der Stadt geräumt. Für die restlichen Strecken ist Straßen.nrw zuständig.

Udo Federupp und Andreas Wetzel von den Stadtbetrieben im städtischen Salzlager (Foto: Stadt Hattingen)

Aber bei Winterdienst gilt: Ohne Bürger geht es nicht. Was die Hattingerinnen und Hattinger erledigen müssen, steht in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hattingen und in dem Flyer „Hattingen hat den Winter im Griff“. Er ist als PDF-Dokument nachlesbar.

Streupflicht

Die Eigentümerinnen und Eigentümer der an die Straße bzw. Gehwege angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke sind zum Räumen und Streuen verpflichtet. In vielen Fällen wird dies auf die Mieter übertragen.

Die Bürgersteige müssen möglichst in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee und Eis freigehalten werden, damit zwei Personen gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Flächen mit einem abstumpfenden Mittel wie Sand oder Granulat bestreut werden.

Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass Streuen mit Salz grundsätzlich verboten ist. Ausnahmen gelten jedoch für außergewöhnliche Wetterlagen, wie zum Beispiel Eisregen. Außerdem kann Salz auf Gehwegen an gefährlichen Stellen wie zum Beispiel Treppen, Brückenauf- und -abgängen und steilen Strecken eingesetzt werden.

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