Hattingen – Ein bereits mehrfach vorbestrafter 23-jähriger aus Hattingen wurde heute (23. Oktober 2024) von den Richterinnen und Richtern des Schöffengerichtes wegen Erwerbs von Betäubungsmitteln verurteilt. Jetzt droht dem Hattinger Gefängnis, wenn er in den nächsten drei Jahren straffällig werden sollte.
Die Strafen seiner bisherigen Verurteilungen scheinen den Angeklagten nicht sonderlich beeindruckt zu haben. Immer wieder gab es in der Vergangenheit bis zum Jahre 2016 zurück Strafen gegen ihn wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln.
Nur vier Monate nach seiner letzten Verurteilung im März 2023, in der der Hattinger wieder wegen unerlaubtem Besitz von BTM zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, zur Bewährung ausgesetzt, verurteilt wurde, war er Ende Juni 2023 mit rund 49 Gramm Haschisch in der Nähe der Holthauser Straße von der Polizei aufgegriffen worden.
Schaut und hört man genau hin, scheint sich die neue Gesetzgebung im Konsumcannabisgesetz (KCanG) bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht in der Praxis noch einspielen zu müssen.
Wer draußen mehr als 25 Gramm Cannabis besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, ab 30 Gramm wird es dann eine Straftat. Zuhause darf man 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen, dieses aber in dieser Menge nicht mit nach draußen nehmen.
Am Ende der Beweisaufnahme war dem Angeklagten eine Funktion als Dealer nicht nachzuweisen. Seiner Einlassung nach hatte er es für den Eigenbedarf bei sich, allerdings war die Menge zu groß.
„Er ist ein Kiffer“, sagte der Strafverteidiger
„Er ist ein Kiffer und noch nie mit Handeltreiben aufgefallen“, sagte Rechtsanwalt Pindur in seinem Plädoyer am Ende der Beweisaufnahme und ergänzte, „mein Mandant wollte kiffen, dann kam die Polizei mit dem großen Netz und fischte 4 Personen ab“.
Ein 20-jähriger Zeuge, der beim ersten Prozesstag unentschuldigt fehlte und heute von der Polizei zum Gericht transportiert wurde, schilderte, dass er mit einem Freund an dem besagten Platz in der Nähe der Holthauser Straße chillen und „etwas kaufen“ wollte, dann wäre aber die Polizei schon dagewesen, was er vorher nicht gewusst habe.
Unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Fakten und unter Berücksichtigung seines Geständnissen aber auch seiner acht Vorbelastungen im Bundeszentralregister, plädierte Staatsanwalt Nockmann an das Schöffengericht, für die noch unter Bewährung begangene angeklagte Tat den Hattinger zu fünf Monaten Freiheitsstrafe zu verurteilen. Diese könne wiederum zur Bewährung ausgesetzt werden, allerdings sei auch eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen, einkommensabhängig zu je 10 Euro, also 1.500 Euro, ausreichend.
Strafverteidiger Pindur schloss sich in seinem Plädoyer dem Antrag des Staatsanwaltes auf Verhängung nur einer Geldstrafe an.
Schöffengericht verkündet Freiheitsstrafe
Nach längerer Beratung verkündete dann Richter Kimmeskamp das Urteil des Schöffengerichtes und verurteilte den 23-Jährigen wegen unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Jetzt hat der Angeklagte zwei offene Bewährungsstrafen. In dieser Bewährungszeit muss sich der Angeklagte straffrei führen, sonst drohen ihm 5 Monate Gefängnis aus der angeklagten Tat und ggfs. ein weiteres Jahr Gefängnis aus einer Verurteilung aus 2023.
Zu der aktuell verkündeten Bewährungsstrafe muss der Hattinger noch 1.000 Euro in monatlichen Raten an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich.
„Die Strafen seiner bisherigen Verurteilungen scheinen den Angeklagten nicht sonderlich beeindruckt zu haben.“ Da macht eine Bewährungsstrafe natürlich Sinn.