HATTINGERIN FÄLLT AUF „KOMPLIMENT“ REIN

Das Gebäude des Amtsgerichtes Hattingen. (Foto: Höffken)

Hattingen – Eine 23-Jährige aus Hattingen hatte sich heute (02. September 2024) wegen „Geldwäsche“ vor dem Strafrichter zu verantworten. Bereits Ende Januar 2023 wurde ein gleichgelagerter Fall im Amtsgericht gegen die Angeklagte behandelt.

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Der Sachverhalt ist schnell erzählt. Die junge Angeklagte war im Internet unterwegs und erhielt im März 2022 über „snapchat“ von einem Unbekannten namens Ali, der 23 Jahre alt sein und aus Köln stammen wollte, mehrfach Komplimente. Man chattete mehrmals am Tag.

„Verehrer“ erhielt uneingeschränkten Kontozugriff

Dieses muss der jungen Frau imponiert haben, denn bereits wenige Tage später kam sie dem Wunsch ihres „Verehrers“ nach und teilte diesem ihre Kontodaten mit. Das reichte dem Verehrer allerdings noch nicht und er „überzeugte“ die Hattingerin, ihm den vollständigen Kontozugriff auf ihr Konto zu ermöglichen.

„Dann habe ich nicht mehr auf mein Konto geschaut und auch keine Kontoauszüge mehr abgerufen“, erklärte die 23-Jährige am heutigen Montag vor dem Strafrichter.

Der unbekannte Verehrer der Hattingerin nutzte dann das Konto, um aus fingierten Verkäufen Anzahlungen Fremder auf dieses Konto überweisen zu lassen. Die gutgeschriebenen Beträge wurden später ins Ausland überwiesen.

Der Gesetzgeber nennt so etwas Geldwäsche oder Tätigkeit als Finanzagentin.

Die Staatsanwaltschaft beanstandete heute eingegangene Gutschriften auf dem Konto der Hattingerin im Zeitraum 15. Januar bis 12. Februar 2023, insgesamt 1.480 Euro, um die gutgläubige Käufer betrogen wurden.

Nun war die junge Hattingerin bei der früheren Hauptverhandlung am 30. Januar 2023 wegen gleichgelagerter Delikte an einer Bestrafung „vorbeigeschrammt“. Richter Kimmeskamp stellte im Vorjahr das Verfahren gegen die damals bereits einmal vorbestrafte junge Frau vorläufig ein. 600 Euro musste sie in monatlichen Raten von je 100 Euro zahlen, 300 Euro davon als Schadenswiedergutmachung an einen Geschädigten.

Strafverteidiger plädierte auf Freispruch

„Die Angeklagte hat sich durch Unterlassen (Konto nicht sofort sperren lassen) strafbar gemacht und hoch fahrlässig gehandelt“, bewertete der Vertreter der Staatsanwaltschaft jetzt das neu angeklagte Tatgeschehen und plädierte an den Richter, gegen die Hattingerin eine Geldstrafe von 1.200 Euro zu verhängen und ihr die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Strafverteidiger Rechtsanwalt Salewski war in seinem Plädoyer ganz anderer Meinung. Da das Verfahren gegen seine Mandantin im Vorjahr wegen ähnlicher Vorgänge auf ihrem Konto gegen Geldauflage eingestellt wurde, bezweifelte er, dass wegen des gleichen Tatvorwurfes im gleichen Zeitraum jetzt eine Verurteilung angemessen sein sollte. Er plädierte auf Freispruch, falls der Richter dieses anders sehen würde, sah er höchstens eine Verwarnung seiner Mandantin als angemessen an.

Verwarnung mit Strafvorbehalt

Diesem Plädoyer folgte dann Richter Kimmeskamp in seiner Urteilsverkündung und verwarnte die junge Hattingerin wegen leichtfertiger Geldwäsche mit Strafvorbehalt. In einer einjährigen Bewährungszeit muss sie sich jetzt straffrei führen, andernfalls muss sie eine Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen. In jedem Fall aber kommt sie für die Kosten des Verfahrens auf. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Ergänzung: Immer wieder weisen die Kreditinstitute daraufhin, dass diese niemals Kunden auffordern, per Telefon, SMS oder Mail persönliche Konto-Zugangsdaten zwecks Überprüfung anzugeben. Weiterhin dürfen Kontoinhaber ihre persönlichen Kontozugangsdaten auch keinen unbekannten Dritten mitteilen – an und für sich eine Selbstverständlichkeit.

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