Sprockhövel – Das Rechtsbewusstsein scheint einem 50-Jährigen aus Sprockhövel abhanden gekommen zu sein. Anders kann man es sich nicht erklären, dass der Sprockhöveler nur einen Tag, nachdem dieser nach dem Diebstahl eines Wohnwagens festgenommen wurde, erneut nach einem weiteren Einbruchversuch in der letzten Nacht im Polizeigewahrsam landete.
Der 50-jährige Sprockhöveler wurde im Rahmen einer Fahndung durch Kräfte der Polizei gefasst. Nach ersten Erkenntnissen meldete ein aufmerksamer Zeuge am 11. Juli 2025 gegen 01:45 Uhr eine verdächtige Person in einer Kfz-Werkstatt in der Hauptstraße.
Dem Zeugen war vorher Taschenlampenlicht in den Innenräumen aufgefallen, woraufhin er umgehend die Polizei informierte. Weiterhin konnte er den eingesetzten Kräften genau die Fluchtrichtung des Täters zeigen, sodass der Täter schnell in einem Gebüsch angetroffen und festgenommen werden konnte.
Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich Hinweise, dass der Sprockhöveler durch ein Dachfenster in die Werkstatt gekommen war. Er wurde festgenommen und der Polizeiwache in Hattingen zugeführt. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.
Auf Nachfrage unserer Redaktion teilte die Pressestelle der Polizei mit, dass es sich bei dem 50-jährigen Festgenommenen um die Person handelt, die bereits eine Nacht vorher nach dem Diebstahl eines Wohnwagens bereits festgenommen, ins Polizeigewahrsam kam und wieder freigelassen werden musste, nachdem keine Haftdauer angeordnet worden war.
Wie die Pressestelle der Polizei am heutigen Freitagvormittag (11. Juli 2025) weiterhin auf Nachfrage unserer Redaktion ergänzte, wird der Festgenommene nach erfolgter Prüfung von Haftgründen nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Essen erneut wieder freigelassen.
++++update++++ Wie die Pressestelle der Staatsanwaltschaft in Essen unserer Redaktion auf Nachfrage am frühen Freitagnachmittag (11. Juli) mitteilte, begründete sich die Freilassung des 50-jährigen Sprockhövelers dadurch, dass der Tatverdächtige bisher nicht vorbestraft ist, d.h. er hat keinen Eintrag im Bundeszentralregister (BZR). Da bei dem Einbruch in der letzten Nacht kein Sachschaden entstand und der Tatverdächtige einen festen Wohnsitz aufweist, zudem noch krank ist, sah der zuständige Staatsanwalt keine rechtliche Grundlage, den Probanden in Untersuchungshaft zu nehmen, auch unter Berücksichtigung eines möglichen nach einer Gerichtsverhandlung zu erwartenden Strafmaßes.
Also wenn man sowas liest kann man den Glauben an unsere Staatsanwaltschaft echt vergessen.
Was muss der MAnn noch anstellen?
Den Wohnwagen gestern hat er nicht nur geklaut sondern auch noch massiv demioliert und Sachen daraus gestohlen.
Auf zum nächsten Einbruch. Aller guten Dinge sind drei
So motiviert man Polizisten
Man liest fassungslos, dass der Täter wieder laufen gelassen wird!
Ich Zweifel wirklich an unserem Staat!
Dann wird er sicher das nächste fremde Eigentum bald zerstören. Es hat ja momentan keine Konsequenz.
Fortsetzung folgt . . . Was muss/wird noch passieren?
„Da bei dem Einbruch in der letzten Nacht kein Sachschaden entstand und der Tatverdächtige einen festen Wohnsitz aufweist, zudem noch krank ist, sah der zuständige Staatsanwalt keine rechtliche Grundlage, den Probanden in Untersuchungshaft zu nehmen“
Ja, aber bei dem Diebstahl einen Tag zuvor ist massiver Sachschaden entstanden. Oh Mann, es gehört wohl nicht zu den Fachqualifikationen eines Staatsanwaltes, einmal über den Tellerrand des Einzelfalls hinauszuschauen.