Hattingen / Sprockhövel – Die Stadtverwaltung Hattingen weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger der Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem städtischen Melderegister, zum Beispiel an die Bundeswehr, widersprechen können.
Gemäß § 58 c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich zum 31. März Familienname, Vorname und aktuelle Adresse zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden.
Nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz ist eine Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes nur zulässig, soweit die betroffene Person nicht widersprochen hat. Auf die Möglichkeit von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, wird durch ortsübliche Bekanntmachung hingewiesen.
Die Bekanntmachung erfolgt nur noch auf der Internetseite der Stadt Hattingen, zuletzt am 10. Januar 2023. Diese Bekanntmachung enthält darüber hinaus den Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Übermittlung von Meldedaten in anderen Fällen, insbesondere im Hinblick auf die Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen, an Mandatsträger und Adressbuchverlagen.
Formular steht online bereit
Der Widerspruch ist mit einem Formular möglich, das auch im städtischen Internetauftritt unter „Hinweise zum Widerspruchsrecht“ bereitgestellt wird. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann beim Bürgerbüro in der Bahnhofstraße 48 abgegeben oder in den dortigen Briefkasten eingeworfen oder der Stadtverwaltung auf dem Postweg zugeleitet werden.
Widerspruch auch bei der Stadtverwaltung Sprockhövel möglich
In diesem Zusammenhang weist Mandana Rasooli Zadehei, Pressesprecherin der Stadtverwaltung Sprockhövel, darauf hin, dass für Bürgerinnen und Bürger aus Sprockhövel ebenfalls die Möglichkeit eines entsprechenden Widerspruchs besteht.
Auf der Internetseite der Stadt Sprockhövel kann ein entsprechendes Formular aufgerufen werden.