Hattingen – Ein 39-Jähriger, in Hattingen wohnhaft, musste sich am 02. und am 16.02.2022 vor dem Hattinger Schöffengericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Ende März 2021 mit Gewalt sexuelle Handlungen gegen eine 24-jährige alleinerziehende Frau vorgenommen zu haben. Wegen sexueller Nötigung wurde er am 16.02.2022 zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt und muss die Kosten des Verfahrens tragen.
„Der Tatvorwurf wird vollumfänglich bestritten“, sagte dazu Strafverteidiger Rechtsanwalt Salewski am ersten Verhandlungstag im Auftrage seines Mandanten unmittelbar nach dem Verlesen der Anklageschrift. „Einen sexuellen Übergriff hat es zu keiner Zeit gegeben“, ergänzte er dabei.
Der Angeklagte hatte die betroffene junge Frau im Jahre 2020 beim Abholen der Kleinkinder im Kindergarten kennengelernt. Beide wohnten nicht weit voneinander entfernt und holten mittags jeweils ihre eigenen Kinder am Kindergarten ab. Man kam ins Gespräch und man soll sich nach Angaben des Angeklagten, der durch einen Dolmetscher unterstützt wurde, auch schon mal per Küsschen auf die Wange begrüßt bzw. verabschiedet haben. Das wiederum bestritt vehement die junge Frau, die Opfer sexueller Handlungen geworden sein will.
Sie schilderte, dass der Angeklagte davon nicht abließ, sie nach ihrer Meinung zu stalken, zu verfolgen und permanent aufdringlich zu werden. Er wollte sie wiederholt motivieren, mit ihm Wein zu trinken. „Er fand mich schön und wollte Sex mit mir haben“, sagte die 24-Jährige als Zeugin aus. Sie will zahlreiche Anrufe und Nachrichten von dem Angeklagten erhalten haben, ohne es zu wollen. Auf ihren Hinweis an ihn, er habe doch Frau und Kinder, soll dieser erwidert haben, „was sie nicht weiß, macht sie nicht heiß“.
Als die junge Frau Ende März 2021 von einem Zahnarztbesuch nach Hause kam, soll der Angeklagte bereits vor dem Haus auf sie gewartet haben und dann im Hausflur mit Gewalt gegen ihren erkennbaren Willen gegen sie übergriffig geworden sein. Nur durch das plötzliche Erscheinen eines weiteren Hausbewohners im Treppenhaus sei eine Vergewaltigung verhindert worden, so die Ausführungen der jungen Frau, die als Nebenklägerin auftrat und von Rechtsanwältin Althäuser unterstützt wurde. Auf die Nennung von Details des Übergriffes wird an dieser Stelle aus Anstandsgründen verzichtet. Bei der plötzlichen Attacke auf sie will die junge Frau so geschockt gewesen sein, dass sie nicht einmal in der Lage war, in dem Mehrfamilienhaus laut zu schreien und um Hilfe zu rufen.
Noch heute leidet die 24-jährige an den Folgen dieses Übergriffes, die sich schon nach dem Geschehen bei ihr durch panische Angst, Alpträume, Schweißausbrüche und Panikattacken äußerten. Ihren Wohnsitz hat die junge Frau inzwischen in einen anderen Hattinger Stadtteil verlegt.
Die Ehefrau des Angeklagten machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Am zweiten Verhandlungstag (16.02.2022) wurde auch mitgeteilt, dass die DNA-Untersuchung des Landeskriminalamtes an der Unterwäsche der Geschädigten keine Spuren des Angeklagten nachweisen konnte.
Die Staatsanwältin war in ihrem Plädoyer heute davon überzeugt, dass die geschädigte junge Frau die Wahrheit gesagt hatte und plädierte, für diese sexuelle Nötigung gegen den nicht vorbestraften Angeklagten eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten zu verhängen. Diesem Antrag schloss sich auch Rechtsanwältin Elke Althäuser, die die geschädigte junge Frau als Nebenklägerin vertrat, an.
Für Strafverteidiger Rechtsanwalt Tim Salewski war es am Ende der Beweisaufnahme Aussage gegen Aussage, da es für die angebliche Tat keine weiteren neutralen Zeugen gab. Nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ plädierte er auf Freispruch für seinen Mandanten.
Die Richter:innen des Hattinger Schöffengerichtes waren dann nach längerer Beratung vom Tatgeschehen überzeugt und verurteilten den Hattinger wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten. Drei Jahre lang muss sich jetzt der Angeklagte straffrei führen, sonst muss er seine Strafe absitzen.