Hattingen – Ein 34-Jähriger und eine 29-Jährige, beide bei Gericht keine Unbekannten, hatten sich heute (25. März 2026) vor dem Schöffengericht zu verantworten. Der Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal gebracht und er schien froh zu sein, seine 29-jährige Verlobte mal wieder zu sehen. Sechs Anklagevorwürfe gab es und viele Zeugen sagten aus – zwei geladene Zeugen waren nicht erschienen, aber auch nach vier Stunden wurde noch kein Urteil verkündet.
Staatsanwalt Daniel Nockmann brauchte längere Zeit, um alle sechs Anklagepunkte vorzulesen. Raub, Körperverletzung, gemeinschaftlicher Raub, gemeinschaftlicher Diebstahl und Sachbeschädigung waren die wesentlichen Gesetzesverstöße die geschildert wurden.
Rechtsanwalt Peter Steffen, der die 29-Jährige vertrat, gab zu erkennen, dass sich seine Mandantin zu den Vorwürfen äußern würde. „Wir haben uns entschlossen, erstmal nichts zu sagen“, so Rechtsanwalt Henner Sentner, der den 34-Jährigen vertrat.
Zeuge: „Nach dem Streit flogen Fäuste“
Kurz und knapp machte es dann bei seiner Zeugenaussage ein Gastwirt aus Hattingen, der Anfang September 2024 im Rahmen eines Streits auf dem Außenbereich seiner Gaststätte vom Angeklagten ins Gesicht geschlagen wurde.
Vorausgegangen war an diesem Tag ein Streit um das Verhalten des Hundes des Angeklagten. Dieser hatte sich von der Leine losgerissen und einen weiteren Hund auf dem Gelände der Gaststätte am Rande der Innenstadt attackiert. Nach einem verbalen Streit zwischen den beiden Hundebesitzern entwickelte sich dann ein Tumult mit zahlreichen Personen vor der Gaststätte. „Als ich ein Tablett mit Gläsern in den Händen hielt, erhielt ich unvermittelt einen Schlag links und rechts ins Gesicht“, so der Gastwirt, der sich bei der plötzlichen Attacke auf ihn nicht wehren konnte.
„Der Angeklagte kam einige Tage später zu mir, hat sich entschuldigt, wir haben uns die Hand gegeben und damit ist die Sache für mich erledigt“, sagte der 53-Jährige Gastwirt. Ich möchte mich auch bei Ihnen entschuldigen, sagte die 29-jährige Angeklagte, die bei der Tat mit dabei war zu dem Gastwirt, der die Entschuldigung annahm. Erledigt war die Sache für das Schöffengericht allerdings damit noch nicht.
Ein weiterer Vorwurf war die laut Staatsanwaltschaft unberechtigte Verfügung an einem Geldautomaten im März 2025, bei dem insgesamt 765,00 Euro von der 29-Jährigen vom Konto einer Hilfebedürftigen abgehoben wurde. „Stimmt“, sagte die Angeklagte, ich habe das Geld im Auftrag der Gehbehinderten abgehoben. Ich habe diese betreut und sogar die Bezirksbeamtin später informiert, als die Frau schwerkrank im Krankenhaus lag und ich merkte, dass sich keiner um diese kümmert. Inzwischen ist die Hilfebedürftige verstorben und das Verfahren gegen die 29-Jährige wegen der beiden Tatvorwürfe wurde im Laufe der heutigen Hauptverhandlung vorläufig eingestellt.
Raub von 70 Euro
In die Untersuchungshaft kam der 34-Jährige Angeklagte im Januar 2026 als Folge eines angezeigten Raubüberfalls, der sich Mitte November 2025 in Hattingen-Welper ereignete.
Ein 59-jähriger Hattinger, bis zur Tat mit dem Angeklagten befreundet, hatte sich mit diesem in dessen Garage, die er gerade umbaute, getroffen. „Normalerweise haben wir uns gut verstanden, kannten uns seit etwa zwei Jahren“, so der Hattinger, der bei dem Raub verletzt wurde. „Wir hatten vorher an einer Bude noch Bier und Doppelkorn gekauft, diese dann in meiner Garage getrunken als mich der Angeklagte plötzlich ohne ersichtlichen Grund in den Schwitzkasten nahm, mehrmals auf meinen Kopf schlug und dann die Herausgabe meines Bargeldes forderte“ so die Schilderungen des Überfallenen.
Ein blaues Auge und eine dicke Lippe waren die Folgen des Angriffs für den 59-Jährigen, der Angeklagte erbeutete 70 Euro aus der Geldbörse seines Bekannten.
„Ich habe ja nicht viel Geld und hatte dem Angeklagten auch schon vorher mal einen Zehner geschenkt, damit er sich Zigaretten kaufen konnte, daher kann ich mir den Angriff auf mich überhaupt nicht erklären“, so der Beraubte, der von dem Angeklagten nichts mehr wissen will.
Sechs Stunden nach der Tat informierte er dann erst die Polizei, die sofort mit den Ermittlungen begann und die Verletzungen fotografierte.
Verhandlung wird fortgesetzt
Nach einem nicht öffentlichen Rechtsgespräch zwischen Rechtsanwalt Sentner, dem Staatsanwalt und den Richtern des Schöffengerichtes, erklärte Richter Kimmeskamp dann, dass die Hauptverhandlung am 08. April 2026 fortgesetzt wird. Die heute nicht erschienenen Zeugen werden dann erneut geladen, um herauszufinden, was es mit den restlichen Anklagevorwürfen auf sich hat.
Unter Beobachtung der Justizwachtmeister konnte sich dann der Angeklagte mit einer Umarmung und mit einem Kuss noch von seiner Verlobten verabschieden, bevor er in die Untersuchungshaft zurückgebracht wurde, da der Haftbefehl bestehen blieb.




























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