Gehaltspfändungen mit höherem Schutzbetrag

Symbolfoto Pfändungsfreibeträge (Verbraucherzentrale NRW e. V.)
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Ennepe-Ruhr-Kreis – Die Pfändungsfreibeträge wurden um rund zwei Prozent erhöht. Die neue Grenze trat zum 1. Juli 2026 in Kraft. Damit sind künftig Einkommen bis 1.590 Euro vollständig vor Pfändung geschützt. Ziel der Anpassung ist es, das Existenzminimum von verschuldeten Menschen zu sichern und ihnen weiterhin die Begleichung laufender Kosten wie Miete oder Strom zu ermöglichen.

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Die neuen Freibeträge gelten unmittelbar und ohne Übergangsregelung. Arbeitgeber und Kreditinstitute sind verpflichtet, diese automatisch zu berücksichtigen. „In der Regel erfolgt die Anpassung automatisch, dennoch sollten Betroffene ihre Situation prüfen“, erklärt Ingo Döring von der Verbraucherzentrale NRW in Witten.

Mehr Schutz für Schuldnerinnen und Schuldner

Auch beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) werden die Freibeträge automatisch angehoben. Der Grundfreibetrag liegt nun bei 1.590 Euro. Für unterhaltsberechtigte Personen gelten zusätzliche Freibeträge: 597,42 Euro für die erste Person sowie jeweils 332,83 Euro für die zweite bis fünfte Person.

Handlungsbedarf besteht jedoch in Fällen, in denen ein individueller Freibetrag durch ein Gericht oder einen öffentlichen Gläubiger festgelegt wurde. Hier müssen Betroffene selbst aktiv werden und eine Neufestsetzung beantragen. Andernfalls gilt weiterhin der alte Freibetrag – zu viel gepfändetes Geld kann in solchen Fällen nicht rückwirkend zurückgefordert werden.

Die Pfändungsfreibeträge werden jährlich angepasst und orientieren sich am steuerlichen Grundfreibetrag. Die nächste Anpassung ist für den 1. Juli 2027 vorgesehen.

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