Osterfeuer nur mit Genehmigung

Oster-/ Brauchtumsfeuer müssen öffentlich zugänglich sein (Archivfoto: Höffken)

Hattingen – Die ersten Frühblüher des Jahres kündigen bereits den nahenden Frühling in Hattingen an, was bedeutet, dass auch Ostern bald wieder vor der Tür steht. Wer in diesem Jahr ein Brauchtumsfeuer in Hattingen ausrichten möchte, sollte daher die Voraussetzungen und die Anmeldefrist beachten. Auch in diesem Jahr gilt: Alle Brauchtumsfeuer müssen vorab bei der Stadt angemeldet und genehmigt werden. Die Frist endet am Freitag, 6. März 2026.

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Bei den Osterfeuern muss es sich um gewachsene traditionelle Veranstaltungen handeln, die von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für alle Menschen zugänglich sind. Außerdem dürfen die Osterfeuer nur an Karsamstag und Ostersonntag zwischen 18 und 24 Uhr abgebrannt werden.

Anmeldung bis Anfang März

Die Anmeldung muss bis einschließlich Freitag, 6. März 2026 schriftlich unter Verwendung des Formulars „Antrag auf Genehmigung eines Brauchtums-/Osterfeuers“ bei der Stadt eingegangen sein. Das Formular liegt in gedruckter Form im Bürgerbüro, Bahnhofstraße 48 sowie im Rathaus aus. Online kann das Formular hier als PDF heruntergeladen werden. Der Anzeige sollte möglichst ein Lageplan beigefügt sein, in dem der Abbrennplatz farblich eingezeichnet ist. Vereine müssen zusätzlich einen Auszug aus dem Vereinsregister beifügen.

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