Digitaler Fischereischein in NRW

Gewässer des ASV an der Stefansbecke (Symbolfoto: Höffken)
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Hattingen – Das Land Nordrhein-Westfalen geht einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung der Verwaltung: Seit dem 1. Juli 2026 gelten in NRW neue Regelungen für den Fischereischein. Mit der Änderung des Landesfischereigesetzes wird der Fischereischein modernisiert und kann ab sofort auch online beantragt werden.

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Der Fischereischein wird künftig in zwei Formaten angeboten: Als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip sowie als elektronisches Zertifikat für das Smartphone. Er wird einmalig auf Lebenszeit ausgestellt; die Fischereiabgabe ist für ein oder fünf Kalenderjahre zu entrichten. Der neue Fischereischein wird bundesweit anerkannt.

Antrag jetzt auch digital möglich

Die Beantragung ist ab sofort online rund um die Uhr über das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung möglich. Wer den Antrag persönlich stellen möchte, kann dies weiterhin im Bürgerbüro der Stadt Hattingen tun – hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Voraussetzung für die Ausstellung bleibt eine erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung, die weiterhin von der Kreisverwaltung in Schwelm durchgeführt wird. Bereits ausgestellte Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Eine Änderung gibt es beim Jugendfischereischein: Dieser entfällt künftig. Kinder und Jugendliche von zehn bis einschließlich 15 Jahren dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie von einer Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden.

Wichtig: Der Fischereischein ersetzt weiterhin nicht die notwendige Fischereierlaubnis des Gewässereigentümers oder -pächters, beispielsweise eines Angelsportvereins.

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