Geheimnisverrat: „Polizei-Maulwurf“ erhielt Bewährungsstrafe

Schöffengericht: RA Dr. Gau neben seiner wegen Geheimnisverrat angeklagten Mandantin. (Foto: Höffken)

Hattingen – Am heutigen Mittwoch (10. Dezember 2025) hatte sich eine 42-Jährige aus Hattingen vor dem Schöffengericht zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte sie, im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angestellte der Polizei in Bochum ihr anvertraute Dienstgeheimnisse verraten zu haben.

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Spezialeinheiten der Polizei in Hattingen tätig

Rückblick: Am 13. März 2024 gab es in Hattingen auf der Kreisstraße einen recht spektakulären Polizeieinsatz in einer Gewerbehalle. Neben hiesigen Polizeikräften waren damals auch Kräfte mehrerer Spezialeinheiten der Polizei tätig.

Polizeieinsatz im März 2024 in Hattingen, um ein Drogenlabor zu schließen. (Archiv-Foto: Höffken)

Zeitgleich zum Großeinsatz in Hattingen gab es parallele Polizeieinsätze im Ruhrgebiet. So sind damals unter anderem in Bochum und in anderen Städten des Ruhrgebietes mehrere Wohnungen gestürmt worden. Wie die Polizei mitteilte, diente dieser Polizeieinsatz dazu, der Herstellung und Vertreibung von Betäubungsmitteln Einhalt zu gebieten und Drogenlabore zu schließen. Ermittelt wurde damals dann auch gegen eine Mitarbeiterin der Bochumer Polizei. Sie soll einen der Angeklagten mit Ermittlungsergebnissen „versorgt“ und im Gegenzug dafür Amphetamin erhalten haben. Im November des letzten Jahres wurden die Angeklagten verurteilt. Heute hatte sich die Hattingerin vor dem Schöffengericht wegen Geheimnisverrat zu verantworten.

Sieben Taten listete Staatsanwältin Dr. Zdarta auf, bei denen die Angeklagte ihre Dienstpflicht als Regierungsangestellte bei der Polizei Bochum im Zeitraum April 2023 bis März 2024 verletzte und aus dem Polizeicomputer abgerufene vertrauliche Informationen an Dritte weitergab. Mitte März 2024 endete dann der „Spuk“, nachdem Ermittler der Kriminalpolizei aus Essen an diesem Tag die Wohnung der Hattingerin und ihren Arbeitsplatz bei der Polizei in Bochum durchsuchten und zahlreiche Sachen beschlagnahmten. In der Wohnung der Angeklagten fanden die Ermittler auch dienstliche Schriftstücke, Kokain und Betäubungsmittel-Zubehör.

Dienstgeheimnisse aus Polizei-Computer weitergegeben

Direkt nach Verlesung der Anklageschrift übergab der Strafverteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Gau, einen Schriftsatz an den Vorsitzenden Richter und an die Staatsanwältin. Im Namen seiner Mandantin wurden alle Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft vollumfänglich eingeräumt und die Lebensgeschichte der Angeklagten erläutert.

„Mich begleitet mein schlechtes Gewissen“, sagte die Hattingerin und erzählte dann, wie sie in den Strudel der Straftaten geriet. Nach ihrer Aussage soll alles mit der Erkrankung ihres geliebten Ponys angefangen haben. Früh morgens schon zum Stall gefahren, sich um das Pony gekümmert, dann zur Dienststelle bei der Polizei in Bochum, abends nach Hause und dann den Haushalt machen – all das soll die Angeklagte nach einiger Zeit enorm belastet haben. Das sah die Staatsanwältin nicht so, denn der Geheimnisverrat soll laut Staatsanwaltschaft schon vor der Erkrankung des Ponys begonnen haben.

Als ein Mitarbeiter eines Hattinger Handwerkbetriebes in ihrer Wohnung eine Reparatur vornahm, bemerkte sie, wie dieser plötzlich zu seinem Auto lief und von einem ebenfalls vorfahrenden PKW „ein Päckchen“ übernahm. Die Angeklagte traf den Handwerker rein zufällig kurz Zeit wieder und berichtete ihm von ihrer aktuellen Überforderung wegen krankem Pony, stressigem Dienst und dem Haushalt.

Betäubungsmittelsüchtig geworden

Kurze Zeit später fand die Angeklagte in ihrem Briefkasten ein Tütchen und erhielt später die Nachfrage von dem „Handwerker“, ob der Inhalt dieses Tütchen ihr geholfen habe. Der „Handwerker“ schlug ihr dann vor, mehr davon (Amphetamine) zu liefern. Zwei Mal bezog die Angeklagte dann noch größere Mengen Betäubungsmittel von dem „Handwerker“.

Nach dem Ausscheiden Ende Mai 2024 aus dem Dienst als Regierungsangestellte bei der Polizei Bochum musste die Behörde als Ergebnis eines Streitfalls vor dem Arbeitsgericht der Hattingerin ein wohlwollend qualifiziertes Zeugnis ausstellen. Aktuell will die Angeklagte wieder bei einer öffentlichen Institution beschäftigt sein.

Bis zum 13. März 2024 lieferte die angeklagte Hattingerin dann auf Bestellung vertrauliche Informationen aus dem Polizeicomputer an ihre Auftraggeber, die teilweise mit Alias-Namen im Handy der Angeklagten geführt wurden. Einige der Auftraggeber waren heute als Zeugen geladen und machten kurzerhand von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, um sich nicht selbst zu belasten.

Ein ermittelnder Beamter der Kriminalpolizei Essen bestätigte, dass Lichtbilder und diverse vertrauliche Informationen aus dem Polizeicomputer von der Angeklagten an ihre „Auftraggeber“ weitergegeben wurden. „Das sind harte Fakten und keine Vermutungen“, so der Kripo-Beamte, der bestätigte, dass sich alles um den Betäubungsmittel-Hintergrund drehte.

Aus vielen Einzelstrafen muss eine Gesamtstrafe gebildet werden

47 Monate Haft wäre die Summe aller Einzelstrafen für jede Tat gewesen, die Staatsanwältin Dr. Zdarta in ihrem Plädoyer als tat- und schuldangemessen aufzeigte. Dabei hatte sie alle für und gegen die Angeklagte sprechenden Fakten berücksichtigt. Aus den Einzelstrafen musste dann laut unserer Gesetzgebung eine Gesamtstrafe gebildet werden und mit dem Antrag an das Schöffengericht, gegen die geständige und nicht vorbestrafte Angeklagte eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 11 Monaten zu verhängen und ihr eine Geldauflage aufzuerlegen, beendete die Staatsanwältion ihr Plädoyer.

Mandantin war überfordert

Strafverteidiger Dr. Gau betonte das Geständnis seiner Mandantin und deren Überforderung. Die Überforderung hätte einer der BTM-Versorger für seine Zwecke genutzt. Er würdigte auch das Nachtatverhalten seiner Mandantin, auf dem richtigen Weg wieder Fuß zu fassen und inzwischen drogenfrei zu sein. Er beantragte beim Schöffengericht eine „bewährungsfähige Gesamtstrafe“.

Nach längerer Beratung verkündete Richter Kimmeskamp dann das Urteil des Schöffengerichtes und verhängte gegen die angeklagte Hattingerin wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen in sechs Fällen, davon drei mit Bestechung sowie wegen unerlaubtem Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln eine Gesamtstrafe von einem Jahr und 10 Monaten, die das Gericht für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Als Bewährungsauflage verkündete der Richter, dass die Angeklagte sich straffrei führen, für ein Jahr lang ihre Drogenenthaltsamkeit alle 2 Monate nachweisen und 2.000 Euro Geldauflage in monatlichen Raten an das Café Sprungbrett zahlen muss.

Gegen das Urteil kann die Staatsanwaltschaft noch Rechtsmittel einlegen.

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