Sprockhövel – Die Höhe der Fraktionszuwendungen, also die Sockelbeträge für die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und für die Fraktionsmitglieder sollen deutlich angehoben werden. Darüber wird der Haupt- und Finanzausschuss am 12. März 2026 beraten, bevor der Stadtrat dann entscheidet.
Nach dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales aus 2015 folgt aus den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften, dass den Fraktionen eine angemessene Mindestausstattung der sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung zu gewähren ist.
Maßstab dafür ist die Größe der Stadt, die damit zusammenhängende Komplexität der Aufgaben, die Größe der Fraktionen sowie spezifische Besonderheiten. Die Bestimmung der Höhe der Zuwendungen steht im pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Vertretung. Dies folgt aus der insoweit durch den Gesetzgeber unangetasteten Finanzhoheit der Kommunen.
Darüber hinaus kann die Finanzierung der Fraktionsarbeit aus weiteren Quellen erfolgen, wie zum Beispiel aus Umlagen der Fraktionsmitglieder, Spenden Einzelner und Finanzmitteln der Partei bzw. Wählervereinigung.
Zur fehlerfreien Ausübung des Ermessens ist es erforderlich, den Bedarf zu ermitteln und festzulegen, in welchem Umfang er abgedeckt werden soll. Dieser Vorgabe folgend, hat die Verwaltung die Fraktionen um Auflistung der entsprechenden Bedarfe gebeten.
Nach Auswertung der eingereichten Bedarfsangaben, die, so die Stadtverwaltung in ihrer Vorlage, von der Verwaltung nicht zu hinterfragen und zu bewerten sind, schlägt die Verwaltung eine Neuregelung der Fraktionszuwendungen vor. Hierbei wurde ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Sockelbetrag und dem Betrag je Fraktionsmitglied berücksichtigt.
Fraktionen: Bisher 1.000 Euro, zukünftig 15.200 Euro pro Jahr
Bekamen die Fraktionen bisher 1.000 Euro pro Jahr, soll der Sockelbetrag je Fraktion ab 2026 auf 15.200 EUR je Fraktion angehoben werden. Bei 6 Fraktionen macht das insgesamt 91.200 Euro aus.
Weiterhin ist der Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss zu entnehmen, dass je Fraktionsmitglied weiterhin zusätzlich 1.400 Euro pauschal p.a. (bisher 200 Euro pro Jahr) gezahlt werden soll.
Praktisch bedeutet dieses, dass z.B. eine Fraktion mit 2 Vertretern im Stadtrat pro Jahr 18.000 Euro erhalten soll, damit eine angemessene Mindestausstattung der sächlichen und personellen Aufwendungen gewährleistet werden kann. Die Fraktionen sind bei der Einsetzung ihrer Mittel frei, solange diese bedarfsorientiert ist, es sich um zulässige Verwendungszwecke handelt und die Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung beachtet werden.
Hinweis der Verwaltung: Es ist nach den vorliegenden Unterlagen nicht davon auszugehen, dass die
gesamten Fraktionszuwendungen von allen Fraktionen in voller Höhe verausgabt werden. Weitere denkbare Berechnungsvarianten „Sockelbetrag/Betrag je Fraktionsmitglied“ erfolgen nicht, da dies Rückschlüsse auf den von einzelnen Fraktionen gemeldeten Bedarf ermöglichen würde.
Im Haushalt 2026 der Stadtverwaltung sind lediglich Mittel in Höhe der bisherigen Fraktionszuwendungen von insgesamt 13.000 EUR veranschlagt. Der Mehrbedarf von 134.200 EUR müsste überplanmäßig bereitgestellt oder im Falle eines Nachtrages nachgemeldet werden.
Die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Stadtrates von monatlich 360,40 Euro oder die erhöhte monatliche Aufwandsentschädigung für Ausschuss-Vorsitzende oder Fraktionsvorsitzende sowie das Sitzungsgeld für sachkundige Bürger bleiben davon unangetastet.


























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