Nordrhein-Westfalen- Die Ministerpäsidenten haben, gemeinsam mit der Bundesregierung beraten, welche Schutzmaßnahmen zukünftig nötig sind, um die Ausbreitung des Corona-Virus´ zu stoppen. Gleichzeitig haben sie auch über einige Lockerungen entschieden. Diese Vereinbarungen stellen jedoch nur den Mindeststandard dar, den alle umsetzen werden. Jedes Bundesland kann diese Vorschriften um individuelle Vorgaben ergänzen.
Für NRW bedeutet das, dass die Schulen nach den Osterferien schrittweise wieder ihren Betrieb aufnehmen. Wie das genau geschehen soll, werden Verordnungen in den kommenden Tagen klären.
Einzelhandelsgeschäfte bis 800 Quadratmetern dürfen ebenfalls wieder öffnen. Auch hier wird eine genaue Ausarbeitung der Vorschriften in den kommenden Tagen erfolgen.
Großveranstaltungen bleiben bis August verboten.
Kindertagesstätten und Kindergärten bleiben geschlossen.