AUSEINANDERSETZUNG NACH KREISLIGASPIEL JETZT VOR DEM STRAFRICHTER

Amtsgericht Hattingen (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen – Vor dem Strafrichter des Hattinger Amtsgerichtes hatten sich jetzt 4 Männer zu verantworten, die von der Staatsanwaltschaft der gefährlichen Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung beschuldigt wurden.

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Es wurde eng im großen Sitzungssaal des Amtsgerichtes, als bei Beginn der Hauptverhandlung insgesamt 18 Personen, nämlich die vier Angeklagten mit ihren Verteidigern und weitere 10 Zeugen den Saal betraten.

Die Feststellung der Personalien der Angeklagten erfolgte noch, zur Anklageverlesung kam es allerdings schon nicht mehr. Fast eine Stunde lang erfolgte dann zwischen den vier Strafverteidigern, dem Vorsitzenden Richter und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft die Klärung und „Abstimmung“ prozessualer Verfahrensdetails, denn da war im „juristischen Vorfeld“ etwas „schiefgelaufen“.

Die angeklagte Tat um die es geht, liegt schon längere Zeit zurück. Sie soll sich am Sonntag, 04. Dezember 2022, auf dem Sportplatz in Holthausen nach einem Fußballspiel zwischen der DJK Märkisch Hattingen und dem Verein FC Sandzak Hattingen ereignet haben.

Im Presseportal der Polizei las sich das damals wie folgt:

„Am Sonntagnachmittag (04. Dezember 2022) kam es nach einem Kreisligaspiel am Rande des Platzes an der Holthauser Straße zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen Zuschauern und einem Spieler. Nach bisherigen Erkenntnissen schlugen etwa 5-6 Personen aus den Zuschauerrängen auf einen 27-jährigen Spieler ein. Der junge Mann wurde durch den Angriff leicht verletzt, eine sofortige ärztliche Behandlung benötigte er jedoch nicht. Bei den Angreifern soll es sich um zwei Hattinger (32/21) und zwei Bochumer (29/36) handeln. Die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung wurden aufgenommen“.

Zwei Versionen der Anklageschrift

Nachdem die Ermittlungen der Polizei beendet waren, erfolgte die Weiterbearbeitung bei der Staatsanwaltschaft. Als Ergebnis wurde Mitte Dezember 2023 eine Anklageschrift erstellt und den Angeklagten zugestellt. Allerdings wurde diese Anklageschrift von Mitte Dezember von der Staatsanwaltschaft überarbeitet und in einer neuen Version Mitte Januar 2024 in die Prozessakten eingeführt.

Diese Unstimmigkeit und das weitere Verfahren wurden dann im Gerichtssaal nach Klärung der Personalien der Angeklagten intensiv zwischen den vier Verteidigern und dem Vorsitzenden Richter diskutiert. Zur Verlesung der Anklageschrift kam es gar nicht mehr.

Bemängelt wurde von den Verteidigern, dass das Amtsgericht die Akte des Sportgerichtes, bei dem dieser Fall auch schon behandelt wurde, nicht hinzugezogen hatte. „Wir sind hier ein Amtsgericht als „ordentliche Gerichtsbarkeit“ und kein Sportgericht“ erwiderte daraufhin Richter Kimmeskamp.

Nachdem dann auch der Vorschlag der Verteidigung „Ob wir hier heute weitermachen können, hängt vom Ergebnis ab, was als Ende für die Angeklagten herauskommt“, beim Richter des Amtsgerichtes und beim Vertreter der Staatsanwaltschaft ohne in die Beweisaufnahme einzutreten, keine Zustimmung fand, wurde letztendlich die Hauptverhandlung abgebrochen und die zehn geladenen Zeugen brauchten nicht länger auf ihre Anhörung zu warten.

Jetzt sollen die Akten des Sportgerichtes hinzugezogen werden und ein neuer Termin (mit der richtigen Anklageschrift) wird dann im Herbst 2024 beim Hattinger Amtsgericht erwartet.

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