AB JANUAR: VON GRUNDSTEUERN ÜBER ABFALLGEBÜHREN BIS ZU VERKAUFSOFFENEN SONNTAGEN

Ratssitzung vom 19. Dezember 2024 (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- Die komplette Stadtverordnetenversammlung vom 12. und 19. Dezember 2024 kann, auch für weitere Informationen der Stadt Hattingen und deren Beschlüsse auf der Rats TV Seite eingesehen und nachverfolgt werden.

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Neue Hebesätze der Grundsteuer A für Wohn- und Nichtwohngrundstücke und B für landwirtschaftlich genutzte Flächen wurden in der letzten Ratssitzung des Jahres beschlossen. Die Kommunalpolitiker sind dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, den Hebesatz B auf 995 Prozent und A auf 720 Prozent zu erhöhen. Bisher lagen die Hebesätze bei 875 beziehungsweise 600 Prozent.

Der Grund für die Änderung basiert nicht auf einer Entscheidung der Stadtverwaltung, sondern auf einer Gesetzesreform, die ab 2025 greift. Denn alle Immobilienwerte wurden vom Finanzamt in den letzten Jahren neu berechnet. Dies war eine Forderung des Bundesverfassungsgerichtes, weil die bestehenden Werte von 1964 überaltert waren.

Wie viel die Eigentümer demnächst an Grundsteuer zahlen müssen, erfahren sie mit den neuen Grundsteuerabgabebescheiden, die ab Januar 2025 von den Stadtverwaltungen verschickt werden. Letztlich trifft die Grundsteuer jeden, denn die Mieterinnen und Mieter zahlen diese über die Nebenkosten.

Die Neuberechnung der Grundsteuer, die von den Kommunen erhoben wird, ist notwendig, weil sich mit der Reform sämtliche Werte für Grundstücke verändert haben. Die Stadt Hattingen muss ihre Hebesätze rechnerisch daran anpassen, um das Grundsteueraufkommen stabil zu halten. Das heißt, um nach der Reform in Summe genauso viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher. Denn insgesamt soll die Grundsteuer-Reform für die Kommunen «aufkommensneutral» sein.

Für Hattingen bedeutet das, dass auch nach der Reform rund 15,3 Millionen sowie 0,2 Millionen Euro für die Grundsteuer B und A in die Stadtkasse fließen sollen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig vor Ort und werden unter anderem für Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze oder Sportangebote dringend gebraucht.

In der Stadtratssitzung wurde parteiübergreifend von den Stadtverordneten betont, dass keine andere Möglichkeit gesehen werde, um die wichtige Einnahmeposition rechtssicher stabil zu halten. Sie folgten damit der Empfehlung und Einschätzung der Stadtverwaltung.

Bei den Grundstückseigentümern wird es aufgrund des neuen Steuersatzes dazu kommen, dass einige mehr, andere aber auch weniger als vorher zahlen. Das hängt von der Bewertung der Grundstücke und des daraus resultierenden Steuermessbetrages, den die Finanzämter in den letzten Jahren ermittelt haben, ab. Die Auswirkungen sind also sehr individuell. Tendenziell jedoch werden Wohngrundstücke stärker belastet als Nichtwohngrundstücke.

Ein differenzierter Hebesatz, der eventuell die Unterschiede abmildern könnte, wird von der Verwaltung als keine Alternative gesehen, weil damit aktuell ein zu hohes Rechtsrisiko und damit für die Stadt auch ein fiskalisches Risiko einhergeht. Sollte es dazu eine höchstrichterliche Entscheidung geben, könnten die Hebesätze entsprechend angepasst werden.

Zum Jahreswechsel werden in Hattingen einige Gebühren angepasst. Unter anderem wurde eine Anhebung der Gebühren für die Entsorgung von Abwasser und Abfall sowie für die Nutzung der städtischen Friedhöfe am Donnerstag, 19. Dezember in der Ratssitzung beschlossen. Unverändert bleiben die Elternbeiträge für die Kindertagespflege.

Für die Müllentsorgung bedeutet das konkret: Nutzer einer 60-Liter-Tonne zahlen künftig 107,40 Euro pro Jahr für den Biomüll statt wie bisher 96 Euro. Der Restmüll kostet im gleichen Gefäß dann 168,60 Euro statt der bisherigen 160,20 Euro. Auch die Gebühren für Müllsäcke werden angehoben: Biomüllsäcke kosten zukünftig 3 Euro und Restmüllsäcke 5 Euro, statt wie bisher 2 Euro. Gebühren müssen kostendeckend sein und müssen daher in der Regel in jedem Jahr aufgrund der Preisentwicklung angepasst werden.

Eine Erhöhung der Gebühren erfolgt auch im Bereich Abwasser: Ab Januar 2025 wird die Entsorgung des Schmutzwassers jährlich 2,47 Euro statt 2,40 Euro pro Kubikmeter kosten. Beim Niederschlagswasser steigt der Betrag von 57 Cent auf 65 Cent pro Kubikmeter.

Für die Nutzung der städtischen Friedhöfe hat die Stadtverordnetenversammlung unter anderem folgende Änderungen beschlossen: Für eine Erdbestattung in einer Reihengrabstätte mit Gestaltungs- und Pflegerecht wird ab dem 1. Januar 2025 beispielsweise eine Nutzungsgebühr von 1.465 Euro erhoben statt der bisherigen 1.165 Euro. Im Falle einer Urnenbeisetzung steigen die Nutzungsgebühren von 859 Euro auf 1.078 Euro. Die Nutzungsgebühr für eine Beisetzung in einer Wahlgrabstätte inklusive Gestaltungs- und Pflegerecht kostet sowohl für eine Erdbestattung als auch eine Urnenbeisetzung 1.760 Euro statt der bisherigen 1.394 Euro. Günstiger werden die Nutzungsgebühren für ein Kolumbarium: Statt 853 Euro betragen die Gebühren zukünftig nur 593 Euro.

Die kompletten Gebührensatzungen der Stadt Hattingen können auf der städtischen Homepage eingesehen werden.

In der letzten Ratssitzung am 19. Dezember wurden die Sonntage, an denen die Geschäfte in Hattingen geöffnet sind, beschlossen. Das sind die Daten und Anlässe:

Sonntag, 6. April zum Hattinger Frühlingsfest

Sonntag, 1. Juni zum Altstadtfest

Sonntag, 5. Oktober zum Herbstmarkt und Panhasfest

Sonntag, 14. Dezember zum Weihnachtsmarkt

Informationen der Stadt Hattingen

Die komplette Stadtverordnetenversammlung vom 12. und 19. Dezember 2024 kann, auch für weitere Informationen der Stadt Hattingen, auf der Rats TV Seite eingesehen und nachverfolgt werden.