CORONA: VORGEHEN BEI ÖFFNUNG DER SCHULEN

Realschule Grünstrasse (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen- Ab dem 4. Mai soll der Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen stufenweise wieder aufgenommen werden – so auch in Hattingen. Derzeit bereiten die Schulen und die Stadtverwaltung als Schulträgerin alles Nötige dafür vor.

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Stufenweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes

Ab Donnerstag, 23. April, dürfen Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen für Prüfungen und Vorbereitungen gemäß der Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW wieder die Schule besuchen.

In Hattingen sind davon die Realschule Grünstraße, die das Gymnasium Waldstraße, das Gymnasium im Schulzentrum Holthausen, die Gesamtschule Welper und das Berufskolleg des Ennepe-Ruhr-Kreises betroffen.

Vorbereitungen laufen

Für den Schulbetrieb sind strenge Hygieneregeln umzusetzen. Sämtliche städtische Schulen wurden vor der Öffnung gründlich durch städtische Reinigerinnen oder die beauftragten Firmen der Stadt Hattingen gereinigt. Zukünftig richtet sich die Reinigung nach einem Hygieneplan, der bei Virenbekämpfung zum Einsatz kommt. Dieser sieht höhere Reinigungsintervalle und die Verwendung von speziellen Reinigungsmitteln vor. Besonderes Augenmerk wird auf Handkontaktflächen und sanitäre Einrichtungen gelegt. Tische und Stühle müssen nach einem Schülerwechsel gereinigt.werden. Schultoiletten, Türklinken werden auch in den Pausen gereinigt.

Vor Beginn des Unterrichts werden alle nötigen Hygieneartikel wie Seife und Papierhandtücher in ausreichender Menge in die Schulen geliefert.

Schülerbeförderung

Die Verkehrsgesellschaften VER und Bogestra stellen ausreichende Beförderungskapazitäten für den Schulbetrieb zur Verfügung, das wurde in einem Gespräch mit den Hauptverwaltungsbeamten des Ennepe-Ruhr-Kreises zugesichert. Individuell den Weg zur Schule anzutreten und zum Beispiel das Fahrrad zu nutzen oder zu Fuß zu gehen ist allerdings der beste Weg, um Kontakte zu vermeiden.

Abstandsregelungen

In den Schulen wird dafür gesorgt, dass die nötigen Abstände zwischen Schülerinnen und Schüler eingehalten werden.

Mund- und Nasenschutz

Für die Schulen gibt es bislang keine rechtlich verbindliche Vorschrift zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.

Am kommenden Montag, 27. April 2020 wird es Pflicht Mund- und Nase im Öffentlichen Personennahverkehr und Geschäften zu bedecken. Nähanleitungen gibt es im Internet und auf der Homepage der Stadt Hattingen. Viele Schneidereien bieten die nicht medizinischen Schutze in modischen Stoffen zum Kauf zu moderaten Preisen an. Solange der Vorrat reicht, bietet das Seniorenbüro der Stadt Mundschutze an, die von Ehrenamtlichen gefertigt und gespendet wurden. Anfragen über seniorenbuero@hattingen.de.