Bürger fühlt sich in Fragestunde ausgebremst – Bürgermeisterin verweist auf Regeln

Bürgermeisterin Melanie Witte-Lonsing (SPD) bei der letzten Stadtverordnetenversammlung (Foto: RuhrkanalNEWS)

Hattingen – In einem Leserbrief kritisiert der Hattinger Bürger Michael Schindler den Umgang mit der Einwohnerfragestunde in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Hattingen. Er wirft Bürgermeisterin Melanie Witte-Lonsing (SPD) vor, Bürgerinitiativen in der Fragestunde von Nachfragen ausgeschlossen und kritische Wortmeldungen abgewertet zu haben.

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Schindler schildert, er habe sowohl als Privatperson als auch als Sprecher der Bürgerinitiative „Rettet die Bäume“ Fragen stellen wollen, sei aber darauf hingewiesen worden, dass dies seine Redezeit nicht verlängere und er nicht zusätzlich im Namen der Initiative auftreten dürfe. Nach seinen Angaben seien kritische Nachfragen zu millionenschweren Projekten – etwa zum Neubau der Feuerwache auf einem ehemaligen Deponiegelände oder zur geplanten Ruhrbrücke – nur ausweichend beantwortet worden. Statt inhaltlich auf mögliche Einsparpotenziale einzugehen, sei er als „Nörgler“ dargestellt worden, der die Arbeit von Politik und Verwaltung diskreditiere.

Im Zentrum seiner Kritik stehen aus seiner Sicht fehlende Prüfungen kostengünstiger Alternativen: So habe er unter anderem gefragt, ob die Politik den Standort für die neue Feuerwache auch dann gewählt hätte, wenn die teuren Gründungsarbeiten auf der ehemaligen Kippe von Anfang an bekannt gewesen wären. Ebenso bemängelt er, dass für zum Abriss vorgesehene städtische Gebäude keine Sanierungsvarianten ernsthaft untersucht würden, obwohl dies seiner Einschätzung nach Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe ermöglichen könne. Auch bei der geplanten Ruhrquerung, die ursprünglich im Zusammenhang mit der BUGA geplant worden sei, seien günstigere Lösungen – etwa Beton- oder Holzbrücken – nicht geprüft worden.

In ihrer schriftlichen Antwort (Schreiben liegt RuhrkanalNEWS vor) verweist Bürgermeisterin Melanie Witte-Lonsing (SPD) auf die Geschäftsordnung für Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse. Diese sieht eine Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner mit begrenzter Dauer vor; pro Person sind maximal zwei Fragen vorgesehen, die Redezeit soll fünf Minuten nicht überschreiten, eine Aussprache findet nicht statt. Die Bürgermeisterin betont, sie habe darauf zu achten, dass diese Regeln eingehalten werden, sachlich falsche Darstellungen zu korrigieren sowie auf Diskreditierungen von Mitarbeitenden und Kommunalpolitikerinnen und -politikern zu reagieren.

Der Streit macht deutlich, wie unterschiedlich Erwartungen an Bürgerbeteiligung in Ausschusssitzungen interpretiert werden können: Während Schindler mehr Raum für kritische Nachfragen zu Großprojekten und deren Kosten fordert, beruft sich die Verwaltungschefin auf die formalen Grenzen der Einwohnerfragestunde, wie sie die Geschäftsordnung der Stadt vorgibt.

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2 Kommentare zu "Bürger fühlt sich in Fragestunde ausgebremst – Bürgermeisterin verweist auf Regeln"

  1. Es ist ja nicht das erste Mal, dass den Bürger*innen keine Nachfrage gestattet wurde. Es kommt dann immer wieder der Hinweis, dass das nicht vorgesehen sei.

    In der Geschäftsordnung steht:

    § 14
    Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
    1. Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes ist jede Einwohnerin/jeder Einwohner berechtigt,
    mündliche Anfragen an die Bürgermeisterin/den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen und von allgemeinem Interesse sein. Melden
    sich mehrere Einwohnerinnen/Einwohner gleichzeitig, so bestimmt die Bürgermeisterin/der
    Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jede Fragestellerin/Jeder Fragesteller ist
    berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. Die Redezeit soll 5 Minuten nicht über
    schreiten. Den Einwohnerinnen und Einwohnern wird bei digitalen (hybriden) Sitzungen ein
    nach § 1 Abs. 5 dieser Geschäftsordnung geschützter Zugang mit Rederecht eingeräumt.
    (2) Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch die Bürgermeisterin/den
    Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann die Fragestellerin/der
    Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht
    statt.

    Man hätte also durchaus zwei Zusatzfragen nach der Antwort erlauben können/müssen.

    In diesem Fall muss man aber auch sagen, dass Herr Schindler es wirklich immer besser weiß als Gutachter und andere Fachleute. Vielleicht sollte er nicht die Politik und die Verwaltung hinterfragen, sondern auch mal seine Expertise.

  2. Der geschilderte Streit verdeutlicht ein klassisches Spannungsfeld in der Kommunalpolitik. Auf der einen Seite stehen formale Regeln und Verfahren, auf der anderen der Wunsch nach echter Bürgerbeteiligung. Besteht ein Kommunikationsproblem zwischen Verwaltung und Bürgerschaft?

    Zwar hat die Bürgermeisterin formal korrekt auf die Geschäftsordnung verwiesen. Politisch stellt sich jedoch die Frage, ob die bestehenden Beteiligungsformate tatsächlich ausreichen, um Bürgerinnen und Bürgern bei großen und kostspieligen Projekten die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen wirksam einzubringen und gehört zu werden.

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